Ebnath
10.09.2019 - 18:01 Uhr

Unverwüstlich: Alte Schule trotzt Abriss

Eine Nachfolgenutzung der ehemaligen Ebnather Bildungsstätte scheint noch nicht vom Tisch. Ist eine Art Medizinisches Versorgungszentrum denkbar?

Wird die Alte Schule, wie vor gut einem Jahr im Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, abgerissen oder eventuell doch nicht. In der jüngsten Gemeinderatssitzung informierte Bürgermeister Manfred Kratzer das Gremium, dass sich zwei Ärzte gemeldet hätten, die das alte Schulgebäude als Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) nutzen wollen.

Rückblickend verwies das Gemeindeoberhaupt auf den mehrheitlich im Gemeinderat gefassten Beschluss Mitte des Vorjahres, dass das ehemalige Schulgebäude abgebrochen werden soll. Nach seinen Worten hat die Regierung der Oberpfalz zwischenzeitlich mitgeteilt, dass Abbruch und Neugestaltung der Fläche mit 384 000 Euro gefördert werden können.

Jetzt steht die Frage im Raum, ob die in Aussicht gestellte Förderung überhaupt notwendig ist. Nach den Aussagen des Bürgermeisters haben sich jetzt zwei Ärzte gemeldet, das alte Schulgebäude als Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) zu nutzen. Gleichzeitig räumte er ein, dass diesbezüglich noch entsprechende Gespräche notwendig seien und zudem noch vieles abgeklärt werden müsse. Dennoch bezeichnete diese Angelegenheit als „nicht uninteressant“.

Ein Bündel von Informationen beinhalteten die Unterlagen zum Scoping-Verfahren des Eisenbahn-Bundesamtes zur geplanten Elektrifizierung der Bahnstrecke Nürnberg – Marktredwitz. Scoping ist die Definition von Aufgaben- oder Untersuchungsumfängen in komplexen Planungs-, Management- und Herstellungsprozessen. Die geplante Elektrifizierung untergliedert sich in fünf Planungsabschnitte. Der letzte Planungsabschnitt mit einer Länge von etwa 19 Kilometer beginnt in Kulmain und endet in Marktredwitz. Dabei verläuft die derzeitige Trasse im Bereich der „Eisernen Brücke“ zum Teil auf dem Gebiet der Gemeinde Ebnath.

Das nunmehr eingeleitete Scoping-Verfahren gilt zur Vorbereitung für das eigentliche Planfeststellungsverfahren, in welchem die Öffentlichkeit noch formell beteiligt wird. Das Verfahren dient lediglich dazu, den Umfang der im notwendigen Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) zu bewerteten Umweltbelage möglichst umfassend ermitteln zu können. Die 37-seitigen Unterlagen einschließlich Übersichtskarte wurden von den Gemeinderatsmitgliedern zur Kenntnis genommen.

„Vorerst noch nicht spruchreif“ hieß es zum Antrag des Ebnathers Herbert König. Dieser hatte schriftlich die Änderung und Aufnahme von Regenwassernutzungsanlagen für die Toilettenspülung in den Bebauungsplänen beantragt. Er begründete dies damit, dass das Grundwasser geschont werde. Zudem sei ein Toilettenspülung mit wertvollem Trinkwasser nicht mehr zukunftsgemäß.

 
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