(exb/wb) Der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB) hat den bei den Windrädern bei Ellenfeld aufgefundenen toten Rotmilan (wir berichteten) untersuchen lassen. Das pathomorphologische Gutachten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist nach Auskunft des Verbands eindeutig. „Das Rotmilan-Weibchen wies multiple ausgedehnte Frakturen im Bereich der Halswirbel, des Schultergürtels, der Ober- und Unterarme sowie der Rippen auf. Zusätzlich wurde ein Abriss des Herzens an der Herzbasis attestiert. Schussverletzungen wurden nicht festgestellt. Es befand sich in einem guten Ernährungszustand“, informiert der Verband mit Sitz in Erbendorf in einer Pressemitteilung.
„Die multiplen Verletzungsarten lassen auf ein heftiges, stumpfes Trauma, verursacht durch Rotorschlag schließen“, so der Leiter der Untersuchung in seiner abschließenden Stellungnahme zur Todesursache. Der in zwei Hälften getrennte Tierkörper wurde nach Angaben des VLAB im April im Windpark Ellenfeld in der Gemeinde Bärnau im Landkreis Tirschenreuth zufällig gefunden. „Der Windpark Ellenfeld hätte aus Gründen des Artenschutzes nie genehmigt werden dürfen. Wir sehen uns noch in dieser Woche gezwungen, am zuständigen Landratsamt Tirschenreuth eine sofortige Abschaltung des Windparks im Zeitraum von 1. März bis 15. August von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang über einen Rechtsanwalt zu beantragen. Eine Abschaltung ist zwingend erforderlich, um weitere Schlagopfer streng geschützter Vogelarten im Bereich des Windparks Ellenfeld zu verhindern“, erklärte der Vorsitzende des VLAB, Johannes Bradtka in einer Stellungnahme.
Für den Bürgerwindpark Ellenfeld GmbH & Co. KG ist das Ergebnis „alles andere als klar“. „Wir gehen davon aus, dass wir in einem entsprechenden Verfahren angehört werden und werden hierbei unsere deutlichen Zweifel, insbesondere am Fundort detailliert darlegen“, so Anwalt Helmut Loibl, der die Gesellschaft vertritt. Das Landratsamt werde gegebenenfalls hier genaue Untersuchungen anstellen müssen. Wörtlich heiße es schließlich, dass „unter Berücksichtigung des Fundortes“ auf eine Verletzung durch Rotorschlag zu schließen sei. Gerade aber der Fundort des Rotmilans werde vom Bürgerwindpark in Zweifel gezogen.
Die Kanzlei hält es nach wie vor durchaus auch für möglich, dass der tote Vogel vorsätzlich im Bereich der Windkraftanlagen platziert worden ist, um den Betreibern zu schaden. Die pathomorphologischen Veränderungen seien unter Berücksichtigung des Fundortes analysiert worden. Das sei ein ganz entscheidender Passus im Gutachten, findet der Jurist.
Grundsätzlich lasse es sich natürlich nie ausschließen, dass in Einzelfällen ein Vogel durch eine Windenergieanlage zu Tode komme, das sei immer höchst bedauerlich. „Aber hier bestehen doch gerade sehr erhebliche Zweifel, ob der Vogel tatsächlich an diesem Standort zu Tode gekommen sein kann“, findet Loibl.
Der Rotmilan
Der Rotmilan (Milvus milvus) ist EU und Deutschland weit nach folgenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien geschützt:
- Washingtoner Artenschutzübereinkommen, Anhang II
- Verordnung (EU) 2017/160, Anhang A
- Vogelschutzrichtlinie 2009/147, Anhang Art.1
- streng bzw. besonders geschützt nach Bundesnaturschutzgesetz, Status s
Der Verein für Landschaftspflege & Artenschutz
Der Verein für Landschaftspflege & Artenschutz in Bayern (VLAB) ist eine durch den Freistaat Bayern anerkannte landesweit tätige Umwelt- und Naturschutzvereinigung, politisch und konfessionell neutral und wird nicht durch Lobbyverbände beeinflusst oder gefördert. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden von Privatpersonen oder seriösen Stiftungen. Der gesamte Vorstand, die Beiräte und das Ehrenpräsidium arbeiten ehrenamtlich. Die Vereinsmitglieder setzen sich aus Naturliebhabern, Naturschutzexperten, Vereinen, Initiativen und bürgerlich-rechtlichen Stiftungen zusammen. Sie alle haben ein gemeinsames Ziel: Bewährtes zu bewahren und zugleich neue, moderne Wege im Umwelt- und Naturschutz zu gehen.
Aus diesem Grunde haben sich die Urgesteine des Naturschutzes in Deutschland, Enoch Freiherr zu Guttenberg und Hubert Weinzierl, dazu bereit erklärt, als Ehrenpräsidenten im VLAB zu fungieren.
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