Erbendorf
31.03.2026 - 12:13 Uhr
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Nach Böllerwurf bei Erbendorf: Das gilt in Deutschland für Feuerwerkskörper und Liquids

Drei US-Soldaten warfen am Montagabend bei Erbendorf mit Böllern auf Autos. In ihrem Fahrzeug hatten sie auch jede Menge Liquids dabei. Wann sind Feuerwerkskörper und Liquids legal – und wann nicht?

Drei US-Soldaten sollen am Montagabend auf der B 299 bei Erbendorf aus einem Geländewagen explodierende Feuerwerkskörper auf andere Verkehrsteilnehmer geworfen haben. In dem SUV fand die Polizei in Deutschland illegale Böller sowie eine erhebliche Menge an Liquids für elektronische Zigaretten, die die Männer laut Polizeiangaben wohl in der Tschechischen Republik erworben hatten.

Was gilt für Feuerwerkskörper?

In Deutschland müssen laut Zoll "alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper konformitätsbewertet und mit einer entsprechenden Kennzeichnung (CE-Kennzeichen) versehen sein". Fehlt diese oder ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar.

Feuerwerkskörper sind bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten stets an der Zollstelle anzumelden. Personen über zwölf Jahren dürfen ganzjährig konformitätsbewertete und mit CE-Kennzeichen versehene Feuerwerkskörper der Kategorie F 1 einführen.

Personen über 18 Jahre dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F 2 (etwa Silvesterfeuerwerk) grundsätzlich ganzjährig einführen. Ausnahmen: so genannte "celebration cracker", "Blitzknallsätze (Flashbanger)" oder Raketen mit mehr als 20 Gramm Netto-Explosivstoffmasse. "Für die letztgenannten ist immer eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich", informiert der Zoll.

Für die Einfuhr von Feuerwerkskörpern der Kategorien F 3 und F 4 ist immer eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Wann ist die Einfuhr von Feuerwerkskörpern illegal?

Nach Zoll-Angaben "ist die Einfuhr von nicht konformitätsbewerteten und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenen Feuerwerkskörpern nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar". In diesen Fällen werde stets ein Strafverfahren eingeleitet. "Die eingeführten, nicht dem Sprengstoffrecht entsprechenden Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt. Reisefreimengen werden hierbei nicht gewährt."

Welche Konsequenzen drohen?

Neben den zu erwartenden strafrechtlichen Konsequenzen könnte beim Abbrennen des Feuerwerks auch Gefahr für Leib und Leben bestehen, warnt der Zoll.

Was sind Liquids?

Bei Liquids handelt es sich nach Angaben einer Zoll-Sprecherin um Flüssigkeiten für E-Zigaretten, die beim Gebrauch verdampft und inhaliert werden. Sie können Nikotin enthalten, aber auch nikotinfrei sein.

Liquids sind in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Sie müssen jedoch versteuert sein und den gesetzlichen Vorschriften, etwa Kennzeichnung und Verpackung, entsprechen. "Liquids ohne deutsches Steuerzeichen dürfen in Deutschland grundsätzlich nicht in den Verkehr gebracht werden" betont die Sprecherin.

Was gilt sonst noch für Liquids?

Es gelten folgende Vorgaben für die Verpackung: Nikotinhaltige Liquids dürfen in der Regel nur in Nachfüllbehältern mit maximal zehn Millilitern Inhalt verkauft werden. Die Tanks von E-Zigaretten selbst dürfen ein Volumen von zwei Millilitern nicht überschreiten.

Ab welcher Menge ist die Einfuhr nach Deutschland illegal?

Bei Liquids gibt es keine Freimenge, informiert die Zoll-Sprecherin weiter. Im Reiseverkehr können kleine Mengen für den persönlichen Gebrauch erlaubt sein. Entscheidend ist, dass die Produkte für den Eigenbedarf bestimmt sind und kein Weiterverkauf erfolgt. Bei größeren Mengen oder wenn keine Versteuerung nachgewiesen werden kann, kann der Verdacht einer Steuerhinterziehung bestehen.

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