Jahrhundertelang übten die Bürger gemeinschaftlich ihr Braurecht aus, das angeblich Kaiser Ludwig IV. verliehen haben soll. „Alten Chroniken zufolge soll dieses Recht Kaiser Ludwig der Bayer am 12. Januar 1319 bei seiner Anwesenheit auf der Burg Waldeck dem Markt Erbendorf verliehen haben“, schreibt Chronist Joseph Höser 1926 in seinem Buch „Geschichte der Stadt Erbendorf“.
Doch eine Urkunde über dieses kaiserliche Braurecht lässt sich bislang vermissen. Schon das Salbuch von Parkstein aus dem Jahr 1416 weiß nichts Genaues mehr. Auch berichtet der Erbendorfer Pfarrer Michael Preu im Jahre 1480: „[D]ie stat Erndorff die ist gefreit vnd auch mit einem ganzen adler den sy zum sigl haben, vnd domit begabet worden sind von einem römischen Kaiser, dieselben briff vnd freyheit sind in alle verprant und haben jetzt dermal khein versigelt briff.“
Ein weiterer Hinweis auf das Braurecht von Kaiser Ludwig dem Bayern geht auf das Notjahr 1596 zurück, in dem die Erbendorfer Bürger dieses Recht als „Unsere Hoffnung und Wohlfahrt!“ bezeichnen. Welchen Wahrheitsgehalt dieses mündlich überlieferte Privileg hat, kann nur teilweise bewiesen werden. Tatsache ist, dass Kaiser Ludwig der Bayer die Burg Waldeck besuchte. Dort stellte er zwei Urkunden aus, die sich heute im Staatsarchiv Bamberg befinden (wir berichteten).
Es fehlt: Eine Urkunde oder ein Hinweis über das Erbendorfer Braurecht fehlt.
Kein Hinweis
In den gesamten Regesten von Kaiser Ludwig dem Bayern gibt es keine Anhaltspunkte auf eine diesbezügliche Anmerkung. Einzig findet sich darin der Name Erbendorf unter Nr. 110 vom 29. Mai 1315. Darin schenkt Kaiser Ludwig der Bayer dem Kloster Michelfeld in der Bamberger Diözese ,für das in seiner Pflege stehende Hospital in Erbendorf, das Patronat. „Nichts zu finden“, sagt auch Archivpfleger Jochen Neumann im Stadtarchiv. Er vermutet, dass die Urkunde über das Braurecht auf Betreiben der Erbendorfer ausgestellt worden sei und sie Kaiser Ludwig IV. sozusagen „im Vorbeigehen“ unterschrieb. So wurde diese Maßnahme weder in Kopialbüchern, Cartularien oder Traditionsbüchern vermerkt.
Im Laufe der vergangenen Jahrhunderte haben sich die Erbendorfer Bürger jedoch vehement zum Schutz dieses Rechts eingesetzt. Vor allem bei Streitigkeiten hatten sie sich drauf berufen. Zank gab es vor allem mit den Hofmarksherren der Umgebung, die ebenfalls die Brau- und Schankfreiheit auf ihren Gütern besaßen. So brauten die Herrschaften aus Thumsenreuth und Wildenreuth nicht in Erbendorf ihr Bier, sondern hatten sich eigene Brauhäuser gebaut. Um St. Matthäus 1525 hatten in Amberg Hans Notthafft von Thumsenreuth und einige Erbendorfer Bürger im Namen des Rates und der Gemeinde für „ewige Zeiten“ einen Vertrag geschlossen, in dem sich Notthafft verpflichtete, Bier nur mehr Maßweise in seiner Tafernwirtschaft zu verkaufen.
„Pöbelhafter Jubel“
Ausgenommen waren Wochenbetterinnen, soweit sie Notthaffts Untertanen waren. Ihnen durfte der Hofmarksherr einen Eimer Bier liefern. Die Gutsherrschaft zu Thumsenreuth hielt diesen Vertrag aber nicht ein. Schon 1576 beschwerten sich die Erbendorfer Bürger, dass ein Köbler in Thumsenreuth, die Müllerin der Mittelmühle, der evangelische Pfarrer Laurentius Wolf in Krummennaab und ein Untertan des Jörg Ott von Brandt zu Burggrub Bier brauen und schenken. Der Streit ging über Generationen hinweg. Erst 1799 legten sich die fortwährenden Zwistigkeiten durch einen, aus heutiger Sicht amüsanten und süffisanten Vorfall: Am 14. November 1799 schickte die Lindenfels´sche Gutsverwaltung in Thumsenreuth ein Fass mit 4 Eimern und 10 Maß Bier zu ihrer Bierschenke in Altenstadt. Als der Knecht die ersten Häuser in Erbendorf erreichte, wurde er von einigen Bürgern gezwungen, mit seinem Fuhrweg umzukehren. Als Grund gaben sie an, dass das Bier für die gutsherrliche Schenke in Altenstadt nicht in ihrem Kommunbrauhaus, sondern in Thumsenreuth gebraut worden war.
Wenige Wochen später, am 6. Dezember kam der Schloßknecht abermals mit der gleichen Lieferung nach Erbendorf. Am Eingang des Marktes fielen diesmal aber sofort einige Bürger den Pferden in die Zügel, luden das Fass ab und brachten es vor das Rathaus. Was sie damit machten, schreibt Wilhelm von Lindenfels am 11. Dezember 1799 an die Landesdirektion Amberg: „Mit pöbelhaftem Jubel über die Großtat solches teils selbst aussoffen teils unter das mit Krügen beigelaufene Volk verteilten, einiges aber den dabei nicht anwesenden Magistratspersonen in das Haus schickten, davon aber mehrere keinen Anteil haben mochten, sondern solches zurückschickten“.
„Ernster“ Verweis
Der Vorfall erregte damals großes Aufsehen. Viele auswärtige Kirchenbesucher hielten sich damals in Erbendorf auf. Der Anstifter war der Bürgermeister Valentin Schreyer, der das Bier an jenem Tag pünktlich um 12 Uhr mittags unentgeltlich ausschenkte. Die Beschwerde von Lindenfels bei der Landesdirekton hatte zur Folge, dass die Bürger Martin Bäumler, Wolfgang Reinhold und Michl Riel sowie die drei Bürgermeister Valentin Schreyer, Balthasar Anzer und Johannes Millner zum Landrichteramt nach Parkstein befohlen wurden und bei Androhung exemplarischer Strafen einen „ernsten“ Verweis erhielten.
Natürlich wurden sie zur Schadenersatzleistung herangezogen. „Bürgermeister Valentin Schreyer aber als Rädelsführer und Unruhestifter (...) ist noch besonders 24 Stunden lang im Amtshaus [in Parkstein] abzubüßen“, hieß es im Urteil. Trotz des Nichtvorhandenseins des kaiserlichen Rechts waren und sind die Erbendorfer stolz auf das Braurecht. Stadtarchivpfleger Neumann betont: „Da die historische Forschung nicht still steht, kann es sein, dass die fehlende Urkunde irgendwann auftaucht und Klarheit schaffen wird.“

















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