Der Stadtverwaltung liegt aktuell ein Bauantrag zur Nutzungsänderung für ein Anwesen an der Bruckmühle vor. Laut aktueller Architektenplanung möchte der Bauherr einen rund 29 Quadratmeter großen Teilbereich des bestehenden Lagerraumes für eine 19 Quadratmeter große Hackschnitzelheizung nutzen. Zudem – so sieht es die Planung vor – soll auch ein dazugehöriges Hackschnitzellager mit einem Fassungsvermögen von rund 72 Kubikmetern errichtet werden. Nach Angaben seines Architekten erfolgt die Dacheindeckung (4 Grad Neigung) mittels Trapezbleche.
„Der geplanten Nutzungsänderung beziehungsweise dem Rückbau des leerstehenden Gebäudes stehen keine besonderen Bauvorschriften im Sinne des Artikels 81 der Bayerischen Bauordnung entgegen.“
Weiter plant der Eigentümer des Anwesens den Abbruch eines derzeit leerstehenden, 10,40 Meter mal 12,80 Meter großen Gebäudes an der Bruckmühle. „Der geplanten Nutzungsänderung beziehungsweise dem Rückbau des leerstehenden Gebäudes stehen keine besonderen Bauvorschriften im Sinne des Artikels 81 der Bayerischen Bauordnung entgegen“, kommentierte Bürgermeister Reger den vorgestellten Antrag. Das Bauvorhaben – so wurde in der Sitzung des Stadtrates weiter bekannt – liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsgebietes beziehungsweise an einer öffentlichen Straße der Stadt Erbendorf. Die Erschließung sei gesichert, informierte der Bürgermeister. Die Wasserversorgung erfolgt über die zentrale Anlage der Stadt. Das Abwasser wird in einer bestehenden Kleinkläranlage mit biologischer Nachklärstufe gereinigt. Einstimmig votierten die Stadträte für den Antrag.
Erschließung gesichert
Im sogenannten Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde der Bauantrag für ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage am Erbendorfer Birkenweg behandelt. Darüber informierte Bürgermeister Reger an anderer Stelle der Mai-Sitzung, die erneut in der Stadthalle stattfand. Der von einem Architekten erstellte Plan stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Nordöstliches Stadtgebiet – Naabberg“ überein, stellte das Stadtoberhaupt fest. Die Erschließung – so Bürgermeister Reger – sei gesichert.
Auf dem Verwaltungsweg abgearbeitet wurde vor kurzem der Neubau einer Scheune in Wetzldorf. Der Bauantrag wird zur Verabschiedung an das zuständige Bauamt am Landratsamt weitergeleitet.
Allgemeines Wohngebiet
Weiterer Punkt auf der Tagesordnung war eine Angelegenheit, mit der sich die Stadt Pressath – in Sachen Bauleitplanung - vor einigen Wochen an die Stadt Erbendorf gewandt hatte: Pressath beabsichtigt den Bebauungsplan „Baumgarten BA II“ erstmalig – räumlich jedoch nur in einen rund 5300 Quadratmeter großen Teilbereich - zu ändern. Dazu nimmt die Stadt Pressath wie folgt Stellung: Die 1. Änderung des Bauungsplanes "Baumgarten BA II" beinhaltet eine Anpassung der bisherigen Art der baulichen Nutzung an die zwischenzeitlich vorliegende Realnutzung und aktuelle städtebauliche Entwicklung. Der Bereich wurde bisher als Mischgebiet ausgewiesen. Im hier vorliegenden Bebauungsplan erfolgt eine Ausweisung als allgemeines Wohngebiet. Der Bedarf an einem Mischgebiet – so die Stellungnahme - sei nicht mehr erforderlich.
Bürgermeister Reger fasste zusammen: „Die Belange der Stadt Erbendorf werden durch die Bauleitplanung nicht berührt.“ Einwendungen werden nicht erhoben. Einstimmig befürwortete der Erbendorfer Stadtrat daher die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Baumgarten BA II“ der Stadt Pressath im Landkreis Neustadt/ WN.















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