Erbendorf
24.08.2026 - 10:51 Uhr
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Stromüberschuss kostet Erbendorfer PV-Anlagenbetreiber viel Geld

Der Netzbetreiber regelt seine Solaranlage herunter. Trotzdem muss ein Metallbauer aus Erbendorf für die Abnahme von Strom bezahlen, den er in dieser Zeit eigentlich gar nicht einspeisen kann. Wie kann das sein?

Peter Götzl auf dem Dach seines Erbendorfer Unternehmens. Wenn an der Börse die Strompreise ins Minus rutschen, kann die Produktion von Strom für Anlagenbetreiber wie ihn Geld kosten. Bild: olr
Peter Götzl auf dem Dach seines Erbendorfer Unternehmens. Wenn an der Börse die Strompreise ins Minus rutschen, kann die Produktion von Strom für Anlagenbetreiber wie ihn Geld kosten.

Wenn mittags die Sonne auf das Dach des Erbendorfer Metallbaumeisters Peter Götzl scheint, produziert seine Photovoltaikanlage Strom. Einen Teil des Stroms verbraucht das Unternehmen direkt selbst. Seine acht Laseranlagen verbrauchen viel Energie, sagt Götzl, ebenso seine Power-to-Gas-Anlage, mit der er den benötigten Stickstoff selbst herstellt. Dieser Eigenverbrauch lohne sich, sagt Götzl. Der andere Teil des Stroms – der ihm eigentlich Geld bringen sollte – bereitet dem Unternehmer jedoch Sorgen.

Normalerweise fließt dieser Strom ins Netz und wird später verkauft. Doch besonders im Sommer und während der Mittagsstunden gibt es oft Zeiten, in denen sehr viel Solarstrom gleichzeitig zur Verfügung steht. Dann sind einerseits die Stromnetze überlastet – während andererseits die Nachfrage nach Strom gering ist. Die Folgen: Preise an der Strombörse fallen unter null. Zudem verhindern Netzanbieter die Einspeisung von Strom ins Netz, damit dieses stabil bleibt.

Die Börse und der Strompreis

Negative Börsenstrompreise und eine Abregelung sind zwei verschiedene Dinge. Das Bayernwerk als Netzbetreiber greift nicht ein, weil der Strompreis an der Börse ins Minus rutscht, sondern wenn es für einen sicheren Netzbetrieb nötig ist – etwa weil die Leitungen sonst überlastet wären. Bei einer solchen netzbedingten Abregelung spricht man von „Redispatch“. Laut einem Sprecher des Bayernwerks hängt die Zunahme solcher Eingriffe vor allem mit dem starken Ausbau der Photovoltaik zusammen: Im Bayernwerk-Netz sind inzwischen mehr als 640.000 Solaranlagen mit insgesamt rund 18.000 Megawatt Leistung angeschlossen.

An besonders sonnigen Tagen speisen sie zeitweise deutlich mehr Strom ein, als im Netzgebiet verbraucht wird. Der bisherige Einspeiserekord an einem Tag liegt laut Bayernwerk bei rund 13.000 Megawatt, während die maximale Last bei etwa 8000 Megawatt liegt. Dennoch können nach Angaben des Netzbetreibers rund 95 Prozent des erzeugten Stroms aufgenommen und verteilt werden – im mittleren einstelligen Prozentbereich wird abgeregelt.

Ob sich die Einspeisung bei negativen Preisen wirtschaftlich noch lohnt, entscheidet der Anlagenbetreiber beziehungsweise sein Direktvermarkter. Dieser kann die Einspeisung reduzieren, um Verluste am Strommarkt zu vermeiden. Götzls Direktvermarkter Eon bestätigt auf Anfrage jedoch: Negative Börsenpreise habe man dem Erbendorfer Metallbauer in diesem Jahr noch nicht in Rechnung stellen müssen.

Und trotzdem wurde in den vergangenen Monaten für Götzl gerade in den Mittagsstunden aus Strom ein Gut, für dessen Abnahme er bezahlen musste. Paradox ist: Seine Anlage war abgeregelt. Das Bayernwerk erklärt das so: Wenn eine Photovoltaikanlage vom Netzbetreiber abgeregelt wird, bewertet man die ausgefallene Strommenge finanziell für jede Viertelstunde. Dabei berücksichtigt man sowohl den Börsenstrompreis als auch den Preis für Ausgleichsenergie. Ergibt sich am Ende ein Minus, muss der Anlagenbetreiber zahlen – obwohl gar kein Strom eingespeist wurde.

Mehr negative Strompreisstunden

Götzl ist nicht der einzige Unternehmer mit diesem Problem. Allein im Gewerbepark in Erbendorf hat er einige Nachbarn, die aktuell ebenfalls für die negativen Börsenpreise bezahlen müssen. Auch die Bundesnetzagentur bestätigt diese Entwicklung auf Anfrage. Die zunehmende Zahl negativer Strompreisstunden führt man vor allem auf den wachsenden Anteil wetterabhängiger erneuerbarer Energien zurück, heißt es.

Götzl ließ die Anlage im Jahr 2021 installieren. An Abregelungen erinnert er sich schon in den ersten Monaten. Wer abgeregelt wird, hat eigentlich Anspruch auf eine Entschädigung. Für die Abregelung hat er Verständnis, sagt Götzl – auch ohne Entschädigung. „Nur auf die Strafzahlung könnte ich verzichten“, fügt er lachend hinzu. „Am Anfang hieß es noch, man solle zur Energiewende beitragen. Der bürokratische Wahnsinn kam dann erst im Nachgang.“

Insgesamt hat er 900.000 Euro für seine Photovoltaikanlage ausgegeben. 2600 Module sind auf dem Dach seiner Firma installiert. 2021 begann er mit 350 Kilowatt und baute später auf 1000 Kilowatt aus. Zur Einordnung: Eine 1000-Kilowatt-Anlage erzeugt bei nahezu voller Leistung in einer Stunde ungefähr so viel Strom, wie ein Zwei-Personen-Haushalt in vier Monaten verbraucht.

Die Bundesnetzagentur erklärt weiter, dass niedrige oder negative Preise Anreize für mehr Flexibilität im Stromsystem schaffen – etwa durch Batteriespeicher. Unternehmen mit Photovoltaikanlagen müssten zudem nicht zwangsläufig zu negativen Preisen einspeisen, betont die Behörde. Sie könnten ihre Anlagen abregeln oder den Strom zwischenspeichern und später einspeisen. Für Götzl kommt das Nachrüsten mit einem Batteriespeicher allerdings nicht in Frage. Die Anlage, sagt Götzl, würde er trotzdem wieder bauen: „Aber wahrscheinlich nur halb so groß und nur für den Eigenbedarf.“

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