Bürgermeister Johannes Reger wies darauf hin, dass nach dem Ladenschlussgesetz aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen Geschäfte geöffnet sein dürfen. „In unserer Stadt sind das die vier Jahrmärkte mit dem Mittefastenmarkt, dem St.-Veits-Markt, dem Michaelimarkt und dem Martinimarkt.“
Nachdem die bestehende Verordnung der Stadt mit dem 31. Dezember 2020 nach 20 Jahren seine Gültigkeit verliert, ist der Erlass einer neuen Verordnung notwendig. Einstimmig verabschiedete der Stadtrat in seiner Sitzung die neue Verordnung, nach der die Verkaufsstellen im Bereich der Stadt Erbendorf für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden an den vier Marktsonntagen jeweils in der Zeit von 12 bis 17 Uhr geöffnet sein dürfen. Ihre Gültigkeit hat diese bis zum 31. Dezember 2040.













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