Die beiden 29- und 56-jährigen Angeklagten müssen sich wegen Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung und Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung verantworten, wie es zu Prozessbeginn vor knapp drei Wochen vor dem Amtsgericht Erlangen hieß.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers ereignete sich der Vorfall während eines Seminars für Nachwuchsfeuerwehrleute aus ganz Bayern. Die Schaumdusche sei als Abschiedsscherz gedacht gewesen. Einem Zeugen zufolge habe der 50 Jahre alte Kursleiter zunächst freiwillig teilgenommen.
Der Mann geriet nach eigener Aussage jedoch in Panik und war nach der Aktion mehrere Monate lang arbeitsunfähig. Er benötigte außerdem psychotherapeutische Betreuung. Neben den beiden Angeklagten waren acht weitere Feuerwehrleute an der Aktion beteiligt. Weil sie dem Opfer eine Entschädigung von jeweils 1000 Euro zahlten, wurde das Verfahren gegen sie eingestellt.













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