Bei Verkehrskontrollen am 1. April in Grafenwöhr und Eschenbach fiel der Polizei zunächst ein 76-jähriger Mann und im weiteren Verlauf des Abends ein 30-Jähriger auf. Beiden hatten sich hinters Steuer gesetzt, obwohl sie Alkohol getrunken hatten. Eine Kontrolle ergab Werte zwischen 0,5 und 1,09 Promille. Diese fallen in den Bereich der Ordnungswidrigkeit. Die Männer durften ihre Fahrt nicht fortsetzen.
Bei der Kontrolle eines Pkw-Fahrers in den Abendstunden des 2. Aprils in Grafenwöhr bemerkten die Polizeibeamten, dass es im Inneren des Autos nach Marihuana riecht. Auf Nachfrage händigte der 21-Jährige aus dem westlichen Landkreis Neustadt eine geringe Menge Marihuana an die Polizei aus. Das Betäubungsmittel wurde sichergestellt. Ein Schnelltest im Hinblick auf die Fahreignung des Mannes verlief negativ. Nach Erledigung der polizeilichen Maßnahmen konnte auch er wieder entlassen werden.















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