Am letzten Tag seiner Amtszeit beendete der Stadtrat die sich über einige Jahre hinziehende Reihe von Planungs-, Beratungs- und Beschlusssitzzungen. Eine Woche nach dem Erlass von zwei Friedhofssatzungen trafen die Kommunalpolitiker noch die Entscheidung über das Kennzeichnen der Beisetzungsstellen im Eschenbacher Waldfriedhof.
Dank sagte der zu diesem Zeitpunkt noch amtierende Bürgermeister Peter Lehr zunächst Martin Gottsche, der den Friedhof auf verschiedenen Wegen „maßgebend angeschoben“ hatte. Der Forstmann hatte als Stadtrat in der vorletzten Amtszeit des Gremiums eine Urnenruhestätte angeregt und bereits einen Ort dafür im Blick. Gottsche gab den Dank weiter an die Firma Bitterer, die Waldjugend und den Maschinenring, die am mit Hand angelegt hatten. Peter Lehr kündigte die Nutzung des neuen Friedhofs in absehbarer Zeit - nach der kirchlichen Segnung - an.
Mit vor Ort war auch Steinmetz- und Bildhausmeister Martin Dilling, der bereits in vierter Generation die Familientradition fortsetzt. Er stellte den Stadträten Muster von Abdeckplatten der Grabstellen vor, die zur Stabilisierung jeweils eine feine Schotterunterlage erhalten sollen. Es folgte eine rege Aussprache darüber, ob ebene Abdeckplatten oder leicht erhöhte vorgegeben werden sollen, auf denen dann der Name des Verstorbenen besser erkennbar und lesbar werde. Befürworter der ebenen Variante argumentierten mit „keine Stolperstelle“ oder „besser bei Bodenarbeiten“. Befürworter der anderen Variante hielten dagegen mit „Stolperstellen sind im Wald unerheblich“, „Namen sind besser erkenntlich“ oder „schönerer Gesamteindruck“. Einig war sich das Gremium, heimischen Granit zu verwenden.
Als Dilling die Frage von Marcus Gradl nach den Kosten der Abdeckplatten mit „noch nicht ermittelt“ beantwortete, verwies Lehr darauf, dass eine Beisetzung im Urnenwaldfriedhof ohnehin deutlich weniger Kosten verursache als im Friedhof. Zur Frage nach der Kapazität der Anlage verwies Gottsche auf 100 bisher markierte Bäume, für die jeweils fünf Grabstätten vorgesehen sind.
Bei der Abstimmung notierte Geschäftsleiterin Heike Biersack vier Stimmen für die flache und zwölf Stimmen für die erhöhte Variante.
Satzung für Waldfriedhof
„Einzig zulässig sind Bodenplatten an Urnengrabstätten, deren Beschriftung nach Vorgaben der Stadt Eschenbach zu erfolgen hat. Sie werden vom vertraglich Beauftragten der Stadt Eschenbach gefertigt und angebracht. Andere Grabmale, Einfassungen, Gedenksteine sowie jegliche Anbringung von Gegenständen u. ä. sind im gesamten Urnenwaldfriedhof untersagt.“ Dennoch räumte Peter Lehr ein: „Der Bauhof wird Beigaben beseitigen müssen.“ Freude herrschte unter den Stadträten, als Förster Martin Gottsche auf Nachfrage nach den Herstellungskosten geradezu mit der Frohbotschaft „unter 30.000“ aufwartete und diesen Betrag der ursprünglichen Kostenschätzung des Architekten von 175.000 Euro gegenüberstellte.
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