Nach der Zustimmung des Landratsamts kann mit der Umsetzung und den Arbeiten vor Ort - unweit der Anlagen des Tennisclubs - begonnen werden.
In seiner Oktober-Sitzung befasste sich der Stadtrat am Donnerstagabend mit den während der zweiten öffentlichen Auslegung von Flächennutzungs- und Bebauungsplan eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange. Architekt Wolfgang Fetsch trug die Inhalte der elf erhaltenen Kommentare vor, von denen keiner eine Ablehnung enthielt. Die Anmerkungen bezogen sich vielmehr etwa auf eventuelle Grablichter, Hinweisschilder ab der B 470 und die Gewährleistung der Zufahrt zu landwirtschaftlichen Grundstücken.
Das Landratsamt stellte keinen Verstoß gegen Prinzipien des Naturschutzes fest, legt Wert auf keinen dauerhaften Blumenschmuck und wünscht das Anbringen von 20 Fledermauskästen. Keine Einwände kamen auch vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, da es sich bei dem betroffenen Grundstück weder um Bann-, Schutz-, noch um Rodungswald handelt.
Marcus Gradl verwies auf Nachfragen aus der Bevölkerung wegen der Zufahrt zum Waldfriedhof und damit verbundener möglicher Behinderungen. Da der Anfahrtsweg durch den Stadtwald verläuft, sah Fetsch keine Behinderungen für Landwirte, die ihre Flächen ohnehin über die Verlängerung des Friedhofswegs anfahren.
Zur Frage von Franz Fuchs zu elektrischen Grablichtern nahm der Architekt klar Stellung: „Derartige flackernde Lichter würden die Atmosphäre im Ruhewald stören.“ Ergänzend verwies Bürgermeister Peter Lehr auf die künftige Satzung mit Benutzungsordnung.
Bereits in der März-Sitzung des Stadtrats hatte Fetsch auf Frage von Sabine Schultes hin von 200 Beisetzungsstellen unter den bis zu 100 Jahre alten Eichen im ersten von drei Bauabschnitten gesprochen. Der Friedhof wird keine Gebäude, jedoch einen 1,20 Meter hohen Holzzaun mit Zugang und einer Pflegezufahrt erhalten. Für die zentrale Versammlungsfläche sieht der Plan des Architekten nur ein Kreuz, einen Ambo und Holzbänke vor. Anstelle von Grabsteinen werden Stahlstäbe mit Namensschild an die Verstorbenen erinnern.













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