Mit Informationsblättern, Parkscheiben und Eiskratzern wandten sich Horst Rozinski, Geschäftsführer der Gebietsverkehrswacht, und Verkehrserzieher der Polizeiinspektion Paul Zawal vor dem Edeka-Markt an Passanten und Kunden. Neben dem Dank für die Handreichungen entwickelten sich Gespräche zum Telefonieren am Steuer. Sichtlich überrascht zeigten sich die meisten Gesprächspartner als sie erfuhren, dass eine Sekunde Ablenkung genügt, um bei 50 Kilometer pro Stunde (km/h)14 Meter im Blindflug unterwegs zu sein, und bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h die „blinde Strecke“ bereits 22 Meter beträgt.
Zawal machte auf die Folgen des Telefonierens am Steuer ohne Benutzung der Freisprechanlage aufmerksam und sprach von einem Mindestbußgeld von 100 Euro und einem „Karteipunkt“. Bei gleichzeitiger Gefährdung des Straßenverkehrs erhöht sich das Bußgeld auf 150 Euro. Ist die Handynutzung Ursache für einen Unfall erhöht sich das Bußgeld gar auf 200 Euro. Zusätzlich werden diese beiden Tatbestände mit zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet. Unter Hinweis auf das Straßenverkehrsgesetz warnte Rozinski Wiederholungstäter: „Es kann für Ordnungswidrigkeiten ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden, wenn diese auf einer groben oder beharrlichen Pflichtverletzung beruhen.“ Er hatte einen weiteren „Warnschuss“ parat und sprach von Zuwiderhandlungen in der Probezeit, die mindestens ein Bußgeld von 60 Euro nach sich ziehen: „Sie führen zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre“.
Nach dieser Vormittagsaktion wurde es am Nachmittag ernst.
Die Polizei richtete prüfende Blicke auf die Kfz-Lenker. Wegen eines Handyverstoßes wurde ein Kfz-Führer zur Anzeige gebracht. Ihn erwartet nun ein Bußgeld von 100 Euro. Außerdem wurde ein Autofahrer angehalten, der keinen Sicherheitsgurt angelegt hatte. „Ansonsten verhielten sich die Verkehrsteilnehmer vorbildlich“, resümierte Zawal.
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