Zu seiner letzten Sitzung in der laufenden Amtszeit traf sich das Gremium am Verwaltungssitz des ehemaligen Landkreises Eschenbach. In dem Gebäude läuft seit Monaten eine aufwendige Generalsanierung. Ausschussvorsitzender Fritz Betzl hieß neben den Mitgliedern Dr. Gabriele Hagemann, Sonja Reichold, Josef Haberkorn, Gerald Morgenstern, Heinrich Rewitzer und Karl Meier auch Kreisbaumeister Werner Kraus und Gina Lankes vom Architekturbüro Beer (Weiden) in seinem Heimatort willkommen. Ihm war daran gelegen, dass seine Kollegen vor Ort Informationen über das mit hohen Fördermitteln bedachte 2,5-Millionen-Projekt erhalten.
Vor Einstieg in die Tagesordnung des Ausschusses räumte Kraus ein, dass im Gegensatz zu einem Neubau eine Sanierungsmaßnahme stets mit gewissen Schwierigkeiten verbunden sei. Die Arbeiten vor Ort machten jedoch gute Fortschritte.
Als abgeschlossen bezeichnete er die Arbeiten am Dachstuhl, die Rohinstallation in den Sanitärbereichen und wesentliche Eingriffe am Rohbau. Dazu zählte er den Einbau des Aufzugschachts und das wegen festgestellter Hohlstellen erforderliche Abschlagen von Putz in den Innenräumen. Nun gelte es, das Fluchttreppenhaus fertigzustellen.
Kraus bezog sich dann auf einen kürzlichen Ortstermin mit dem Denkmalamt, bei dem Absprachen zu den Zugängen im Westen und Osten des Gebäudes sowie zur Gestaltung der Fenster erfolgt seien. Er berichtete von Schädlingsbefall an großen Teilen der Stuckdecke und kommentierte die daher anstehende Erneuerung: „Bei derartigen Gebäuden sind Überraschungen normal.“ Für die Wintermonate kündigte er den Innenausbau an, für den die Trockenbauarbeiten bereits vergeben seien.
Anmerkungen zur Bausubstanz machte Gina Lankes und verwies dazu auf das nach dem Abschlagen des Putzes erkennbare unterschiedliche Mauerwerk. Einem freigelegten gotischen Bogen, der bei einer früheren Baumaßnahme zugemauert worden war, schrieb sie die Funktion eines Zugangs zu einem möglichen ehemaligen Treppenabgang zu.
Vor dem Besichtigen der oberen Etagen des Gebäudes führte Kraus die Kreisräte in den Raum der ehemaligen Heizanlage, dessen Zwischendecke zum bisherigen VHS-Gymnastikraum entfernt worden war. Sie solle nicht mehr eingezogen werden, wodurch der Raum eine besondere Geltung erfahren werde, sagte der Kreisbaumeister.
Rechnungsprüfung an Computern
Der Rechnungsprüfungsausschuss, dessen Hauptaufgabe die örtliche Prüfung der Jahresrechnung des Landkreises ist, tagte in einer nichtöffentlichen Sitzung. Er hat insbesondere darauf zu achten, ob Haushaltssatzung und -plan eingehalten worden sind, ob die Ein- und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen begründet und belegt sind.
Außerdem prüft das Gremium, ob wirtschaftlich und sparsam gewirtschaftet wurde und ob die Aufgaben mit geringerem Aufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden könnten. „Die Rechnungsprüfung hat damit über die Kontrolle der Wirtschaftsführung des abgelaufenen Jahres hinaus auch eine wichtige Funktion für die künftige Haushalts- und Finanzpolitik“, erläutert stellvertretender Vorsitzender Josef Haberkorn.
Die eigentliche Rechnungsprüfung findet überwiegend im Sitzungssaal des Landratsamtes an Computern statt, da seit einigen Jahren die Belege nur mehr in eingescannter Form vorliegen. Bei mehr als 40 000 jährlichen Buchungsvorgängen kann nur eine stichprobenartige Prüfung vorgenommen werden. Dabei werden jedes Jahr neue Schwerpunkte gesetzt, wie zum Beispiel Reisekosten, Gastschulbeiträge, Jugendhilfeausgaben oder Ausgaben für den Bauunterhalt der Kreisgebäude.
„Den rechtlichen Rahmen für die örtliche Rechnungsprüfung gibt die Bayerische Landkreisordnung vor“, erklärt Fritz Betzl. Danach müssen Landkreise ein Rechnungsprüfungsamt haben, das bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist.
Dessen Leiter, der Parksteiner Klemens Bodensteiner, muss als einziger Mitarbeiter des Landratsamts direkt vom Kreistag bestellt werden. Er unterstützt als „Dienstleister“ die Arbeit des Ausschusses und übt hierbei die Funktion eines Sachverständigen aus, bereitet Sitzungen vor und holt Stellungnahmen der betroffenen Sachgebiete ein. Dabei hat er ein fast unbeschränktes Zugriffs- und Einsichtsrecht auf alle Akten des Landratsamtes.














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