Entstehen sollen die Anlagen auf einer im vergangenen Jahr gesäuberten Fläche zwischen Birschlingweg und Lagerhaus Schloderer. Mit der Bauvoranfrage wollte die Firma Midco geklärt haben, ob auf den erworbenen Grundstücken der Bau einer Tankstelle mit Waschanlage möglich ist. Zum Sachverhalt erklärte Geschäftsleiterin Heike Biersack, dass das geplante Vorhaben nach § 34 Absatz 1 Baugesetzbuch zulässig ist, „da es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, die Erschließung gesichert ist und das Ortsbild nicht negativ beeinträchtigt wird“.
Zur Erschließung der Grundstücke merkte sie allerdings an, dass die Stadt der geplanten Überfahrt und einem damit verbundenen Verkauf einer städtischen Teilfläche, angrenzend an den Zufahrtsweg zum Lagerhaus Schloderer, nicht zustimmt. Das wurde dem Antragsteller im Rahmen der Vorgespräche auch bereits mitgeteilt. Die Zufahrt habe ausschließlich über den Birschlingweg zu erfolgen. Da über die beiden zu bebauenden Grundstücke eine städtische Wasserleitung verläuft, müsse diese in Absprache mit Südwasser verlegt werden. Ergänzend verwies Biersack darauf, dass die Baugrundstücke über keinen Kanalanschluss verfügen und eine mögliche Anschlussstelle bereits im Rahmen eines Ortstermins festgelegt worden ist.
Zum angestrebten Ankauf einer städtischen Teilfläche machte Bürgermeister Peter Lehr deutlich, dass die Stadt wegen eines noch nicht absehbaren Flächenbedarfs bei möglichen Bauarbeiten im Kreuzungsbereich B 470 Midco-Wünschen nicht entsprechen wird und dies dem Antragsteller auch bekannt ist.
„Wir begrüßen das Vorhaben, das zu einer Aufwertung des dortigen Umfeldes führen wird“, versicherte Markus Gradl. Er dachte unter anderem an LKW-Fahrer, für die sich zwischen den Autobahnausfahrten Weiden und Pegnitz „hier die einzige Toilettenanlage anbietet“. Der CSU/ÜCW-Sprecher erinnerte an das „jahrelange marode Gelände“ und sprach sich dafür aus, Midco „keine Steine in den Weg“ zu legen. Er befürwortete insbesondere den „Rundkurs“ um die geplanten Anlagen, für den dann allerdings eine Teilfläche städtischen Grundes benötigt würde. Lehr gab zu bedenken, dass ein „Rundkurs“ ohnehin möglich sei, wenn die Gesamtanlage einige Meter verlegt wird, und betonte nochmals: „Dem Investor ist bekannt, dass eine Überfahrt auf städtischem Grund aus bekannten Gründen nicht möglich ist.“
Unterstützung signalisierte auch FW-Sprecher Thomas Riedl. Auch er hielt es für angebracht, Flächenbedarf bei eventuellen Straßenbauarbeiten im Kreuzungsbereich B 470 zu berücksichtigen und sprach sich für straßenbauliche Vorkehrungen für Zu-und Ausfahrt zur Tankstelle aus. Wegen des LKW-Verkehrs gelte es insbesondere das Thema Beschleunigungsstreifen abzuklären. Als optimal wertete sein Fraktionskollege Hans Bscherer Einfädelungsspuren in die B 470. „Derartige Maßnahmen sind Aufgaben der Fachbehörden“, warf der Bürgermeister ein und berichtete, dass das Staatliche Bauamt „bisher keine Probleme gesehen hat“. Ergänzend räumte sein Vize Karl Lorenz ein, dass das Bauamt abschließend noch Stellung nehmen muss. Das Gremium stimmte der Bauvoranfrage zu.














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