Darin heißt es unter anderem: "In den Oberpfälzer Städten und Märkten gilt zumeißt noch das oberpfälzische allgemeine Braurecht. Jeder Bürger siedet sein Quantum Bier im Communbräuhause ein, und wenn durch das 'Loiseln' (Loosen) die Reihe des Ausschankes ihn trifft, so steckt er den 'Bierzoigel' zur Dachluke heraus, wandelt die Werkstätte in eine Schenkstube um, und läßt sich von den Nachbarn, denen er ihr Gebräu austrinken half, die gleiche Gefälligkeit erweisen."
"Beim Taubnschuster" halfen zur Kirchweih wieder zahlreiche Bürger, das vorbereitete "Quantum" des Heimatvereins auszutrinken, und sprachen auch den Kirwa-Spezialitäten reichlich zu. In der "Bavaria" heißt es zum Kirchweihtag, "daß dieser häufig die Nothigkeit und Freudlosigkeit eines ganzen Jahres durch Übermaaß auszugleichen hat". Ganz so schlimm war es diesmal in der Wassergasse nicht, aber es wurde einiges versucht, um die Tradition aufrecht zu erhalten.
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