Das seit 2021 auf Antrag der Freien Wähler wirksame PV-Förderprogramm findet regen Zuspruch. Im Gegensatz zu den ersten Jahren werden die dafür bereitgestellten Haushaltsmittel jedoch knapp. Heike Biersack erstattete dem Stadtrat Bericht über die aktuelle Finanzlage und verwies darauf, dass das Gremium im Einführungsbeschluss vom 7. April 2022 die jährliche Prüfung über die Fortführung des Förderprogramms vereinbart hat.
Die Geschäftsleiterin erinnerte zudem an den Beschluss des Stadtrats vom Juni 2022, das jährliche Förderbudget von 30 000 auf 40 000 Euro zu erhöhen, um möglichst alle Interessenten unterstützen zu können. Zugleich sei vereinbart worden, Restbestände aus den jeweiligen Kalenderjahren in das nächste Jahr zu übertragen. Sie bezifferte die Gesamtfördersumme 2021 bis 2023 mit 110 000 Euro. Davon seien bis 19. September dieses Jahres 77.740 Euro ausbezahlt worden. Dem verbliebenen Rest von 32 260 Euro stellte sie die bis 4. Mai 2023 noch angenommenen 25 Anträge mit einer möglichen Höchstförderung von 37 500 Euro gegenüber und resümierte: „Da weniger angemeldet wurde, müssten wir mit dem verbliebenen Restbetrag auskommen.“
Zehn neue Anträge
Ihre Informationen gipfelten im Hinweis: „Bis heute wurden weitere zehn Anträge eingereicht, was einer möglichen Höchstförderung von 15.000 Euro entspricht. Den Antragstellern wurde bereits mitgeteilt, dass das Budget aufgebraucht ist und ihre Anmeldungen derzeit nicht berücksichtigt werden können.“ Ergänzend dazu erinnerte Bürgermeister Marcus Gradl an seine Ausführungen vom 7. April 2022, wonach die Projekte nur bezuschusst werden, solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, die Vergabe nach dem „Windhundprinzip“ erfolge und jedes Jahr über die Weiterführung des Förderprogramms entschieden werde.
9:6 für Fortsetzung
An der regen Aussprache über die Zukunft des Programms beteiligten sich Korbinian Dunzer, Elisabeth Gottsche, Andreas Hermann, Markus Gradl, Thomas Ott und Erwin Trassl. Im Rahmen eines Abstimmungsverfahrens entschied das Gremium mit 9:6 Stimmen das PV-Förderprogramm fortzuführen, weiterhin Übertragungen ins Folgejahr zu ermöglichen und den Höchstbetrag der Förderung von 1.500 auf 750 Euro herabzusetzen.
Im April 2022 waren als Voraussetzung für einen Zuschuss Photovoltaikmodule und Speicherakkus vorgegeben worden, die nationalen und internationalen Normen entsprechen. Ausgeschlossen wurden gebrauchte PV-Anlagen, Plug&Play-Anlagen, Prototypen und Hausspeicher, die eine Bleitechnologie enthalten. Die Höhe der Förderleistung für PV-Anlagen auf Wohn- und Nebengebäuden wurde angegeben mit 100 Euro pro installiertem kWp, maximal 10 kWp, und für Hausspeicher mit 50 Euro pro installiertem kWp.
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