Eschenbach
16.09.2018 - 12:00 Uhr

Auf der Suche

Michael Schiller vom Landratsamt beantwortet in Eschenbach Fragen rund um dasThema Asyl.

Ein Tragerl Eschenbacher Zoigl, überreicht von CSU/ÜCW-Fraktionssprecher Marcus Gradl, war für Michael Schiller ein sauer verdienter Ausgleich für die zweieinhalbstündige intensive Diskussion zum Themenabend „Auf der Suche nach Asyl“. Bild: do
Ein Tragerl Eschenbacher Zoigl, überreicht von CSU/ÜCW-Fraktionssprecher Marcus Gradl, war für Michael Schiller ein sauer verdienter Ausgleich für die zweieinhalbstündige intensive Diskussion zum Themenabend „Auf der Suche nach Asyl“.

Das Flüchtlingsthema ist auch in diesem Sommer das dominante Thema. Unter dem Eindruck der erbitterten Kontroversen der vergangenen Wochen ist die Beunruhigung in der Bevölkerung über die Situation der Flüchtlinge groß. Im allgemeinen Aufregungszyklus versuchte die CSU/ÜCW-Stadtratsfraktion, mit einem Diskussionsabend Licht in das Dunkel des Migrationsthemas zu bringen und die Debatte zu versachlichen. Ansprechpartner für Fraktionsführer Marcus Gradl und die Versammlungsteilnehmer war mit Michael Schiller der Leiter der Ausländerbehörde beim Landratsamt Neustadt/WN.

Wer darf überhaupt in Deutschland bleiben, hieß zum Beispiel eine der brennendsten Fragestellungen. Schiller unterschied zwischen dem Personenkreis mit einem positiven Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Personen mit einer Aufenthaltsgestattung während der Dauer des Verfahrens und Personen mit einer Duldung, die zwar ausreisepflichtig sind, aber dennoch derzeit nicht abgeschoben werden.

Auf das Verfahren eingehend erläuterte der Experte die Etappen des Prüfungsverlaufes beginnend mit dem Asylanatrag, der anschließenden Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung mit formeller Asyl-Antragstellung, der erkennungsdienstlichen Behandlung und einer Aufenthaltserlaubnis bei positivem Ausgang oder bei negativer Entscheidung mit einer Fortsetzung des Verfahrens auf dem Rechtsweg. Schiller verwies auf die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise, oder - falls keine Abschiebung möglich - auf die Aushändigung einer Duldungsbescheinigung. Weitere Fragen beantwortete der Leiter der Ausländerbehörde in einer Zusammenfassung (Kasten).

Gleichzeitig verwies der Referent auf Differenzierungen bei Asylbewerbern im Verfahrensmodus. Bei diesem Personenkreis greife das Asylbewerberleistungsgesetz mit der Zuständigkeit des Freistaates. Er bezifferte den Zahlbetrag des Regelbedarfes außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung für Alleinstehende auf 216 Euro und für Ehepartner auf 194 Euro mit Leistungsabstufungen für Kinder. Hinzu komme die Übernahme der Unterkunftskosten als Sachleistung. Bei einem künftigen Einwanderungsgesetz hielt Schiller Regelungen für die Erwerbstätigkeit bei einer Aufenthaltserlaubnis trotz eines abgelehnten Asylantrages bei bisher guten Integrationsleistungen für wünschenswert.

Vielleicht bringe das Gesetz auch mehr Klarheit in die Abschiebepraxis für abgelehnte Asylbewerber mit fehlendem Integrationswillen. Abschließend verteidigte er die Landkreisstrategie der dezentralen Unterbringung der Asylbewerber. "Wir schaffen damit bessere Integrationsmöglichkeiten und senken das Konfliktpotential." Mit nur 58 Asylbewerbern in Gemeinschaftsunterkünften, davon 30 in Eschenbach, bestehe im Landkreis eine dezentrale sozialverträgliche Struktur.

ONETZ: Dürfen Flüchtlinge arbeiten?

„Anerkannte Asylberechtigte und auch subsidiär Schutzberechtigte dürfen ab Erhalt der Aufenthaltserlaubnis jegliche Form der Arbeit aufnehmen, es bedarf keiner Erlaubnis der Ausländerbehörde“.

ONETZ: Welche Hilfen bekommen Flüchtlinge vom Staat und wer zahlt in welcher Höhe für die Asylbewerber?

„Flüchtlinge und Asylbewerber erhalten Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter, umgangssprachlich Hartz IV. Die Finanzierung übernimmt die Bundesrepublik. Der Regelbedarf, zum Beispiel für Essen, Bekleidung, Kommunikationsleistungen u.a. beträgt für Erwachsene 416 Euro, für die Ehepartner gibt es 374 Euro, für jedes Kind je nach Alter zwischen 240 und 316 Euro. Zusätzlich übernimmt der Staat die Kosten für die Unterkunft. Hinzu kommen weitere Sozialleistungen, wie zum Beispiel die beitragsfreie Krankenversicherung“.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.