Zone 30 ja, geänderte Vorfahrt nein. Diesem jüngsten Beschluss des Stadtrats ging eine halbjährige Vorbereitungsphase voraus. Bereits in der Sitzung am 16. September 2021 stand die Errichtung einer ‚Zone 30‘ auf der Tagesordnung. Anlass dazu waren Gespräche von Bürgermeister Marcus Gradl mit Apfelbachern gewesen, die auf die Risiken hingewiesen hatten, die beim Fahren mit erhöhter Geschwindigkeit in den Wohnbereichen entstehen. Es sei der Wunsch an ihn herangetragen worden, wie in anderen Wohnbereichen eine „Zone 30“ einzuführen. Während einer regen Aussprache ging es vorrangig um Vor- und Nachteile einer generellen Zone-30-Regelung. Als Apfelbacher sprach Klaus Lehl unter anderem davon, dass „ein Großteil der Apfelbacher nichts von einem derartigen Antrag“ wisse. Zur Meinungsbildung schlug er daher ein „Abfragen“ vor. Wie Geschäftsleiterin Heike Biersack vor der nun anstehenden Beschlussfassung informierte, wurden durch die Verwaltung „alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger aus Apfelbach angeschrieben“. Sie stellte das Ergebnis der Umfrage vor: Eine Zone 30 mit Änderung der Vorfahrtsregelung erhielt 35, Zone 30 mit gleichbleibender Vorfahrtsregelung 84 und keine Änderung 84 Stimmen. Aus dem Ergebnis der Umfrage folgerte sie, dass „grundsätzlich 119 Bewohner des Ortsteils die Zone 30 befürworten“, eine Mehrheit sich jedoch keine Änderung der Vorfahrtsregelung wünscht. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen.
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