Atzmannsee wird zur "Badestelle"

Eslarn
11.05.2021 - 10:40 Uhr
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Ein Gutachter empfiehlt der Marktgemeinde Eslarn die Umbenennung der Wasserfläche in "Badestelle Atzmannsee". Der Markt muss somit kein Aufsichtspersonal stellen.

Die "Badestelle Atzmannsee" lädt künftig zur Erfrischung ein. Rechts im Bild ist bereits das Schild "Baden auf eigene Gefahr" zu sehen.

In der Freizeitanlage Atzmannsee wird die Wasserfläche, bisher gleichnamig, künftig „Badestelle Atzmannsee“ heißen. Die neue Namensgebung ergibt sich aus dem Sicherheitskonzept des Sachverständigenbüros Otmar Hillenbrand aus München, das Bürgermeister Reiner Gäbl in der Gemeinderatssitzung in Eslarn vorstellte.

Anlass für die Erstellung des Konzeptes war die Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages, der mit Blick auf die Erfüllung der kommunalen Verkehrssicherungspflicht die Erstellung dieses Schriftwerkes und dafür die Hinzuziehung eines spezialisierten rechtlichen Gutachters empfohlen hatte.

Die Anforderungen an eine „Badestelle“ sind ein Wasserbereich mit zugehörigem Strandbereich, freie Zugänglichkeit, ausreichende Wassertiefe, die Überwachung der Wasserqualität und die Wartung der Anlagen. Wichtig für den Markt Eslarn: Bei einer „Badestelle“ ist keine Beaufsichtigung notwendig, auch dürfen keine Sprungeinrichtungen, Wasserrutschen oder andere bädertypische Anlagen vorhanden sein. Doch unabhängig davon, muss die Verkehrsicherungspflicht erfüllt werden. Dazu gehören beispielsweise neben der Überwachung der Wasserqualität, die Aufstellung von Informationsschildern und das Sauberhalten von Land- und Wasserflächen.

Vohenstrauß10.05.2021

Mit Blick auf die Abschätzung der Risiken stellt der Gutachter fest, dass es in den letzten Jahren keine Unfälle gegeben habe, die mittel- oder unmittelbar mit dem Badebetrieb am Atzmannsee zusammenhängen. Er empfiehlt aber die Aufstellung von Wasserrettungsmitteln in entsprechenden Kästen unmittelbar am Ufer. Zugleich sollten Notrufnummern sichtbar angebracht sein. Der Gutachter hat sich auch mit der Badeinsel befasst und dem Markt Eslarn empfohlen, unter Berücksichtigung der darlegten Aspekte über die Belassung der Badeinsel zu entscheiden. Ausdrücklich verweist Otmar Hillenbrand in seinem Gutachten darauf, dass der angedachte Spiel- und Erlebnisbereich für Kinder, räumlich vom Atzmannsee getrennt, keine Relevanz auf die Sicherheitsbetrachtung für den See selbst habe. Von der Einrichtung eines Stand-up-Paddling-Verleihs rät der Sachverständige ab, weil dadurch erhöhte Verkehrssicherungspflichten ausgelöst würden.

Genau beschrieben hat Hillenbrand den Text für die Informationstafel für Badegäste. Daraus ersieht der Besucher, selbst für die Sicherheit verantwortlich zu sein.

Die Empfehlungen des Sicherheitskonzeptes werden vom Bauamt und dem Bauhof umgesetzt. Sollte das Gesundheitsamt Weiden wie im Jahr 2020 wegen der Arbeitsbelastung durch die Coronapandemie auch weiterhin nicht in der Lage sein, Unterschungen der Wasserqualität durchzuführen, wird der Markt Eslarn auf eigene Kosten vor Beginn der Badesaison und vor der Hauptferienzeit eine Beprobung vornehmen.

Hintergrund:

Anforderungen an eine "Badestelle"

  • Wasserbereich mit zugehörigem Strandabschnitt
  • Freie Zugänglichkeit
  • Ausreichende Wassertiefe
  • Überwachung der Wasserqualität
  • Wartung der Anlagen
  • Beaufsichtigung ist nicht erforderlich
Der Atzmannsee, künftig "Badestelle Atzmannsee", ist in seinem vom Badeufer aus gesehen hinteren Bereich noch echt naturbelassen.
 
 

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