Eslarn
04.09.2025 - 10:28 Uhr
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Der Eslarner Bürgermeister arbeitet künftig hauptamtlich

Eslarn bekommt künftig einen hauptamtlichen Bürgermeister. Dafür entschied sich der Marktrat nach einer kritischen Diskussion im Rathaus. Neue Regeln gibt es im Ort bald für Wahlplakate und Werbung.

Im Eslarner Rathaus soll künftig ein hauptamtlicher Bürgermeister arbeiten. Archivbild: bey
Im Eslarner Rathaus soll künftig ein hauptamtlicher Bürgermeister arbeiten.

2026 finden die nächsten Kommunalwahlen statt. In Eslarn stellt sich die Frage, ob der Bürgermeister künftig ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig sein soll. Das Thema landete nun im Marktrat. Bürgermeister Reiner Gäbl ist derzeit ehrenamtlich tätig und tritt nicht mehr zur Wahl an. Er erklärte, dass die Rechtsstellung des Bürgermeisters Auswirkungen auf das Beamtenverhältnis habe.

Verwaltungsleiter Georg Würfl informierte, dass der Markt Eslarn bei einer Einwohnerzahl von derzeit 2.684 laut Gesetz ab 1. Mai 2026 einen hauptamtlichen Bürgermeister haben müsse. Durch Satzung könne der Gemeinderat aber bestimmen, dass der erste Bürgermeister weiterhin ehrenamtlich bleiben soll. Marktrat Wolfgang Voit plädierte auch weiterhin für einen ehrenamtlichen Bürgermeister. Eslarn habe noch nie einen hauptamtlichen gehabt. Es gehe schließlich um Mehrausgaben von fast einer halben Million Euro.

Bürgermeister Gäbl war für einen hauptamtlichen Chef im Rathaus und meinte: „Wir brauchen keinen billigen Jakob." Mit 9 gegen 6 Stimmen wurde schließlich beschlossen, dass Eslarn künftig von einem hauptamtlichen Bürgermeister geführt werden soll. Vor allem die SPD-Fraktion stimmte geschlossen für ein hauptamtliches Gemeindeoberhaupt.

Satzung für Wahlplakate

Die SPD-Fraktion will auch die Plakatierung in Eslarn endlich neu ordnen und stellte Antrag, eine Plakatier-Verordnung zu erarbeiten und umzusetzen. Ziel soll sein, die Anzahl und Platzierung von Wahlplakaten zu regeln. Weiterhin soll festgelegt werden, dass Werbung für Veranstaltungen der Vereine weiterhin möglich ist aber nur nach vorheriger Anmeldung bei der Gemeinde. Das kam bei fast allen Räten gut an, und so wurde die Verwaltung mit 13 zu 2 Stimmen beauftragt, den Entwurf einer Plakatier-Verordnung zu erstellen.

Mit der Erschließungsbeitragssatzung werden die Bürger bei Straßenbauten in Neubaugebieten zur Kasse gebeten. In einem aktuellen Streitfall im August 2025 erklärte das Verwaltungsgericht Regensburg, es gehe von Unwirksamkeit der Erschließungsbeitragssatzung des Marktes Eslarn aus und hob den streitgegenständlichen Bescheid wegen fehlender Rechtsgrundlage auf. Der Bayerische Gemeindetag empfahl den Neuerlass einer Satzung nach dem aktuellen Muster. Damit könnte der Bescheid geheilt werden und die Verwaltungsstreitsache in die richtige Spur geleitet werden. Auf Vorschlag des Bürgermeisters Gäbl wurde die Satzung einstimmig angenommen.

Die laufende Förderperiode für die ILE-Förderung endet im April 2026. Die Kommunen der Tourismusgemeinschaft Naturparkland Oberpfälzer Wald erhalten dabei bis zu 60-prozentige Förderungen für ihre Tourismus-Maßnahmen. Auf Vorschlag von Bürgermeister Reiner Gäbl stimmte das Gremium einstimmig einer weiteren Förderperiode von Mai 2026 bis April 2031 zu. Der jährliche Anteil von Eslarn beträgt zwischen 4.000 und 5.000 Euro.

Vier Bauanträge

Nichts einzuwenden hatte das Gremium gegen das Vorhaben des Marktes Waidhaus, den dortigen Gewerbepark zu erweitern. Zur Kenntnis nahmen die Räte, dass die Verwaltung für die Baumaßnahme „Ertüchtigung der Kläranlage“ eine Bauleistungsversicherung bei der Versicherungskammer Bayern abschloss.

Markträtin Agnes Härtl bat die Räte an der Zusammenkunft der Pfarreiengemeinschaft Eslarn-Moosbach am Sonntag, den 7. September in Ragenwies teilzunehmen. Marktrat Siegfried Wild bedankte sich beim Geschäftsleiter Georg Würfl im Auftrag der SPD für die Unterstützung beim Heimatfest in Eslarn im Juli 2025.

Vier Bauanträge waren Thema. Dabei wurde der Änderung der Dachform beim Wohnhausersatzbau mit Garage und Einliegerwohnung auf dem Flurstück Nr. 908/1 Gemarkung Eslarn, dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Holzlege auf dem Flurstück 86/2; dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 33; der Errichtung eines Betriebsleiter-Wohnhauses sowie einer Hackschnitzel-Heizung auf dem Flurstück 1650 zugestimmt.

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Eslarn02.07.2025
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