Eslarn
13.03.2019 - 14:50 Uhr

Eslarner Parkplatz-Wünsche nicht erfüllbar

Der Marktrat hat privaten Einwendungen zu den Plänen für das Baugebiet „Regensburger Straße/Oberhausener Straße“ nicht entsprochen.

Der Marktrat hat privaten Einwendungen wegen der Pläne für das Baugebiet "Regensburger Straße/Oberhausener Straße" nicht entsprochen. Beantragt worden war, die Zufahrt zum Baugebiet für landwirtschaftliche Fahrzeuge zu sperren, die Erschließungsstraße enger zu bauen und eine Zentrierung der Parkplätze. Das planende Ingenieurbüro hatte bei der Ausarbeitung der Vorschläge für die Entscheidung über die Einwendungen erklärt, dass die Wünsche hinsichtlich der Parkplätze nicht erfüllt werden können, da die Regelung über die Zulässigkeit des Verkehrs im Einzelfall vom Marktrat zu treffen ist.

Das Landratsamt Neustadt/WN hat als wesentlichen Einwand vorgebracht, dass das Baugebiet als Mischgebiet ausgewiesen ist, in Wirklichkeit wohl aber ein Wohngebiet sein wird. Dazu erläuterte Geschäftsleiter Georg Würfl, dass ein Wohngebiet strengeren Lärmschutzmaßnahmen unterworfen gewesen wäre. Einstimmig entschied sich der Marktgemeinderat eine Wohnbebauung mit "nicht störendem Gewerbe" zuzulassen.

Einstimmig beschloss das Gremium den Abschluss des Vertrags mit dem Institut für Energietechnik IfE. Damit erhält der Markt Beratungen beispielsweise für die künftige Warmwassernutzung im Sportzentrum aber auch beim Umbau der Kläranlage. Ohne Diskussion stimmte der Rat der Folgevereinbarung über drei Wertstoffcontainer-Standplätze mit dem Landratsamt zu.

Der Jahresabschluss 2017 des Wasserwerks Eslarn weist eine Bilanzsumme von gut 3,4 Millionen Euro auf. Dieser Betrag stellt den Anlagewert der Wasserversorgung dar. Der errechnete Jahresverlust von gut 48 000 Euro ist rein rechnerisch und ohne Auswirkungen auf den Wasserpreis. Der Marktrat verabschiedete den Antrag der Gastronomie-Betriebe Heustodl Isling & M2 Entertainment auf Genehmigung der Beachparty am Samstag, 4. Mai, in der Freizeitanlage Atzmannsee. Auflage des Gremiums: Das Grundstück muss im Anschluss an das Fest wieder komplett gereinigt werden.

Grünes Licht gab es für etliche Bauanträge: Bastian und Alexandra Lechleiter planen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an der Ernst-Michl-Straße. Das Vorhaben liegt im Gebiet des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Am Sportplatz". Verbunden mit dem Einvernehmen war auch die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen, der zulässigen Grenzbebauung und der zulässigen Wandhöhe.

Im Bebauungsplan "Am Sportplatz" liegt auch das Bauvorhaben von Christoph Brenner und Madeleine Forster (Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Ernst-Michel-Straße). Auch hier werden durch die Änderungen der Wandhöhe, der Dachform und der Dachneigung der Garage Festsetzungen des Bebauungsplans verändert. Die entsprechende Befreiung hat der Marktrat einstimmig erteilt.

Alexander Frischmann erhielt das Einvernehmen, am Stöcklweg ein Wohnhaus errichten zu dürfen. Das Bauvorhaben von Johannes Meckl (Einfamilienhaus mit Doppelfertiggarage und Geräteraum) liegt in einem Gebiet, für das ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Dennoch ist dort ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht.

Im vorliegenden Fall war es jedoch notwendig, für die Überschreitung der Baugrenzen sowie des Geltungsbereiches des Bebauungsplans, der Höhenlage, der Dachform und der Dachneigung entsprechende Befreiungen auszusprechen. Dem kam der Marktrat geschlossen nach. Einstimmig war auch der Beschluss, bei der turnusgemäßen Reinigung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel umzusteigen.

 
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