Die Eigentümerin hatte einen Antrag auf Löschung aus der Denkmalliste gestellt und gleich beantragt, das Haus abzubrechen. Der eingeschossige Schopfwalmdachbau stammt aus dem 18. oder beginnenden 19. Jahrhundert und ist das älteste Wohnhaus in Eslarn. Bürgermeister Reiner Gäbl hielt es für nicht sinnvoll, dem Antrag zum gegenwärtigen Zeitpunkt zuzustimmen. Das Marktoberhaupt rechnet damit, dass die rechtlichen Grundlagen im Januar geschaffen sein werden. Dann soll die Regierung der Oberpfalz der vom marktgemeinderat beschlossenen Gestaltungsfibel für Eslarn zustimmen. Dann könne der Markt mit Zuschüssen des Freistaats und Eigenmitteln das Haus erwerben.
Marktrat Wolfgang Voit schloss sich der Meinung Gäbls an. Für Marktrat Albert Grießl ist der Besitz eines alten Wohnhauses „Ein Klotz am Bein“. Zum einen sei ein derartiges Haus nicht bewohnbar, andererseits lasse es sich auch nicht verkaufen. Letztlich entschied der Marktgemeinderat einstimmig, dem Antrag auf Löschung aus der Denkmalliste einschließlich des Abbruches nicht zuzustimmen und abzuwarten bis der rechtliche Rahmen dem Markt Eslarn ein Handeln ermöglicht.
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