In der Sitzung des Marktrats Eslarn informierte Bürgermeister Reiner Gäbl über ein 31-seitiges Schreiben der „Interessengemeinschaft pro Eslarn“, das einzig Josef Bauriedl unterschrieben hatte, an das Bayerische Wirtschaftsministerium. Darin wirft die Gemeinschaft, die in der Sitzung zahlreich vertreten war, dem Markt Eslarn vor, Pflichtaufgaben bei der Sanierung der Kläranlage und des Kanalnetzes nicht zu erfüllen.
Zudem soll ein Verstoß gegen Artikel 61 der Gemeindeordnung wegen Verletzung von Haushaltsgrundsätzen vorliegen. Weiterhin besteht ein „Verdacht auf Ämterpatronage“ und „falsche Eingruppierungen“. Bürgermeister Reiner Gäbl sagte in Richtung des still und kommentarlos zuhörenden Gremiums: „Diese Vorhaltungen gehen uns alle an.“ Er fügte hinzu: „Ich will auch nicht die 31 Seiten ganz verlesen.“
„Das Landratsamt hat für die Zurückweisungen der Vorwürfe keinen 31 Seiten gebraucht, es reichten vier Seiten dazu“, betonte der Bürgermeister sarkastisch mit dem Hinweis auf die Antwort der Aufsichtsbehörde. Klare Aussage dieses Schreibens: Der Markt Eslarn hat keine Gründe geliefert, die ein rechtsaufsichtliches Einschreiten notwendig machen.
Über die Bürgerentscheide „Aufteilung der Kosten für den Neubau der Kläranlage Eslarn“ und „Finanzierung der Ertüchtigung der Kläranlage Eslarn“ soll am 13. April abgestimmt werden. Dies beschloss der Marktgemeinderat Eslarn am Donnerstag in seiner Sitzung. Bürgermeister Reiner Gäbl erklärte, dass der Markt keine Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden habe. Deshalb müsse der kommende Entscheid durch einen entsprechenden Beschluss des Marktrats geregelt werden.
Briefwahl möglich
Der Bürgermeister schilderte dem Gremium die Probleme bei der Beschaffung der Abstimmungsunterlagen. Letztlich werden die Unterlagen durch eigene Boten zugestellt, wobei auch die Briefabstimmungsunterlagen ausgegeben werden. Der Marktgemeinderat stimmte dieser Vorgehensweise einstimmig zu. Bürgermeister Reiner Gäbl ist der Abstimmungsleiter. Die Abstimmungsräume befinden sich im Rathaus Eslarn. Alle Personen, die an der Durchführung und Feststellung des Ergebnisses beteiligt sind, erhalten ein Zehrgeld von 40 Euro. Auch diesen Vorgaben stimmte das Gremium einstimmig zu.
Die Jahresrechnung 2023 für das gemeindliche Wasserwerk zeigt einen Verlust von 82.000 Euro. 2022 betrug der Verlust 59.000 Euro. Die negative Entwicklung, trotz höherer Wassergebühren, liegt an verstärktem Personaleinsatz, höheren Stromkosten, dem Austausch hochwertiger Technik im Pumpwerk Roßtränk und gestiegenen Zinsen. Der Wasserpreis wurde zuletzt am 1. Januar 2023 von 1,44 Euro auf 1,79 Euro pro Kubikmeter erhöht. Bezogen auf die Wassermenge ergibt sich ein spezifischer Fehlbetrag von 0,67 Euro pro Kubikmeter.
Zum Thema Wasserpreis zitierte Bürgermeister Reiner Gäbl den Diplom-Kaufmann Wolfrum vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband. Wolfrum habe gesagt, ein Wasserpreis unter zwei Euro pro Kubikmeter sei bei keiner anderen Kommune mehr zu finden. Bürgermeister Gäbl regte an, noch vor Ende des Kalkulationszeitraums am 31. Dezember 2026 eine Neuberechnung in Betracht zu ziehen. Das Gremium nahm die Jahresrechnung einstimmig und ohne Anmerkungen zur Kenntnis. „Seien wir dankbar, dass wir am Stückberg Quellen haben, die einwandfreies und nitratfreies Wasser liefern“, sagte das Marktoberhaupt abschließend.
Einstimmig erteilte der Rat das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Lagerhalle auf dem Grundstück Flurnummer 915/3 Gemarkung Eslarn. Eine entsprechende Bauvoranfrage war bereits am 30. Juli 2024 positiv verbeschieden worden.
Heimatfest 2025
Aus den Beschlüssen der letzten nicht öffentlichen Sitzung wurde deutlich, dass das Heimatfest 2025 geplant ist. Die Kapelle „Stoasberger Lumpen“ und die „Oberpfälzer Stodlmuse“ wurden für verschiedene Termine vertraglich verpflichtet. Die Festdamen und Festburschen erhalten jeweils einen Zuschuss von 100 Euro für die Festkleidung. Auch der Auftrag für das Feuerwerk wurde erteilt.
Bürgermeister Gäbl gab bekannt, dass das Landratsamt das fehlende Einvernehmen des Marktes zur Errichtung des Betonschleudermastes durch eine entsprechende Baugenehmigung ersetzt habe. Der Markt hatte das Einvernehmen aus Sorge vor einer Kollision des Schleudermastes mit möglichen Windrädern abgelehnt. Gäbl berichtete weiter, dass vergangenen Freitag die Baugenehmigung für die Umnutzung des Gästehauses als Ersatz für die Kinderkrippe eingegangen sei. „An diesem Tag sind auch die Kinder wieder in ihre Kinderkrippe umgezogen.“













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