Thomas Kleber brachte es bereits zu Beginn der Marktratssitzung in Eslarn auf den Punkt. „Die Ertüchtigung der Kläranlage ist mit Kosten von mehr als 8 Millionen Euro die bisher größte Einzelbaumaßnahme des Marktes Eslarn“, leitete der Bürgermeister den Tagesordnungspunkt eins, „Änderungssatzung zur Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung“ ein. Dabei wies er auf die durch den Bürgerentscheid mehrheitlich bestätigte, vom Marktgemeinderat getroffene Entscheidung hin, für die Finanzierung zum größten Teil Beiträge zu erheben.
"Richtige Entscheidung"
„Verbesserungsbeiträge sind die richtige Entscheidung“, pflichtete Ingrid A. Hannemann bei. Die Juristin hatte die Berechnung vorgenommen und erläuterte sie dem Kommunalgremium bis ins Detail. Als endgültige Beitragssätze nannte sie 0,26 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche und 13,16 Euro je Quadratmeter Geschossfläche. Ohne Diskussion stimmte der Marktgemeinderat der Änderungssatzung zu.
„Wenn der Verbesserungsbeitrag steht, muss auch ein neuer Herstellungsbeitrag kalkuliert werden“, erläuterte Hannemann die Rechtslage, während Kleber unter anderem die Anpassung an den aktuellen Rechtsstand ansprach. Laut Hannemann entspricht das neue Regelwerk der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags.
Als neue Beitragssätze für die Entwässerungseinrichtung bestätigte das Kommunalgremium 2,29 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche und 21,73 Euro je Quadratmeter Geschossfläche. Die neue Grundgebühr für den kleinsten Zähler beträgt 120 Euro, die Verbrauchsgebühr 3,98 Euro pro Kubikmeter.
Neu erlassen hat der Marktgemeinderat auch die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung. Nach Aussage des Bürgermeisters war auch hier, neben dem neuen Kalkulationszeitraum, die Anpassung an den aktuellen Rechtsstand erforderlich geworden. Als neue Beitragssätze hatte Hannemann 0,93 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche und 8,35 Euro je Quadratmeter Geschossfläche errechnet. Dazu kommen 60 Euro Grundgebühr für den kleinsten Zähler und eine Verbrauchsgebühr von 2,22 Euro je Kubikmeter.
„Das sind Nettobeträge“, wies Kleber hin. „Bei der Wasserversorgung kommt noch die Umsatzsteuer von sieben Prozent hinzu.“ Zusammenfassend sprach er von Gebühren im erträglichen Rahmen.
Zustimmung für Bauanträge
Das gemeindliche Einverständnis erteilte der Marktgemeinderat für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Geräteraum auf einem Grundstück in der Gemarkung Eslarn. „Die Erschließung ist gesichert“, stellte der Rathauschef dazu fest. Das galt auch für den Antrag auf Vorbescheid für den Anbau des bestehenden Wohnhauses, ebenfalls in der Gemarkung Eslarn.
Bereits in der Sitzung am 3. März 2026 behandelt worden waren die Anträge eines Eslarners vom 31. Oktober 2025 für die Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung eines Sondergebiets für die Nutzung von Sonnenenergie mit Stromspeichern, verbunden mit der Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung auf einem Grundstück im Gebiet „Zankeltrad“. Laut Kleber ist der Antragsteller bereit, die Kosten für das Vorhaben zu tragen.
Und so stimmten die Ratsmitglieder der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird dabei vom Antragsteller aufgestellt. Eingeschlossen sind die Änderungen des Flächennutzungs- und Landschaftsplans sowie ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabensträger. Die Verwaltung kann dann die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vornehmen.
„Der Bauausschuss hat die Waldkapelle am 15. Juli besichtigt“, wies der Bürgermeister auf den Vorschlag hin, die Renovierung durch den Bauhof in Eigenregie vornehmen zu lassen. So sah es dann auch der Marktgemeinderat.













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