Ab Donnerstag, 29. Oktober, wird der Parteiverkehr auf das notwendigste Minimum beschränkt, kündigt die VG an. Persönliche Vorsprachen seien ausnahmslos nur noch in objektiv dringlichen Angelegenheiten mit vorheriger Terminabsprache möglich. Dafür gibt der Leiter der Geschäftsstelle der VG Weiherhammer, Claus Hellbach, zwei Gründe an: Zum einen die weiterhin hohe Anzahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Landkreis Neustadt. Zum anderen zum anderen habe es zahlreiche Missachtungen der seit dem 15. Oktober in den Rathäusern geltenden Zutrittsbeschränkungen gegeben. Deswegen sehe sich die VG nun zum Schutz der Bevölkerung und ihrer Beschäftigten leider gezwungen, die Abwicklung des Parteiverkehrs in den Rathäusern Etzenricht, Kohlberg und Weiherhammer ab dem 29. Oktober auf das notwendigste Minimum zu beschränken. "Persönliche Vorsprachen sind dann ausnahmslos nur noch in objektiv dringlichen Angelegenheiten mit vorheriger Terminabsprache möglich", heißt es.
Für die Terminvereinbarungen stehen die Mitarbeiter telefonisch zur Verfügung. Die Kontaktdaten seien auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Weiherhammer, www.vgweiherhammer.de, zu entnehmen. In Zweifelsfällen könnten die Bürger auch zum Hörer greifen, Telefon 09605/9201-0.
Die Entscheidung über eine Terminvergabe treffe der Mitarbeiter unter Berücksichtigung der objektiv vorliegenden Fakten, teilt die VG mit. Die Bürgerinnen werden gebeten, ihre Angelegenheiten vorzugsweise telefonisch, per Post oder E-Mail zu erledigen. Hierzu verweist die VG auf das Onlineangebot des Rathaus-Onlineportals auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Weiherhammer unter www.vgweiherhammer.de und in der BürgerApp.













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