Es gibt Momente, in denen man mit gewählten Mandatsträgern nicht tauschen möchte. Insbesondere dann, wenn Entscheidungen zu treffen sind, die man der Bürgerschaft wohl schlecht bis gar nicht verdeutlichen kann. Im Fensterbacher Gemeinderat ging es um den Neuerlass einer Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung. Das deutete eher auf einen rasch gefassten Beschluss hin. Doch was folgte, kam einem Paukenschlag gleich.
Bürgermeister Christian Ziegler sprach einleitende Worte. Dann schilderten Kämmerer Thomas Rambach und die Gemeindebedienstete Renate Nowak die Lage. Der Bericht ging einher mit Rambachs Mitteilung, dass jede Kommune im Friedhofs- und Bestattungsbereich "kostendeckend arbeiten muss". Dass allerdings sei in Fensterbach längst nicht mehr der Fall. Zumal es die letzte Gebührenanhebung vor rund 15 Jahren gegeben habe.
Im Zeitfenster dieser eineinhalb Jahrzehnte ist baulich einiges geschehen. Zum Beispiel die Errichtung eines neuen Leichenhauses in Wolfring und die Installierung von Urnenwänden. Kämmerer Rambach ließ Zahlen auf einer weißen Projektionswand erscheinen und machte den Räten zunehmend deutlicher, wie sehr nun Handlungsbedarf besteht. Den hatte vor allem die Rechnungsprüfung des Landratsamtes angemahnt und darauf gedrungen, etwas zu tun.
Das Gremium musste zur Kenntnis nehmen: Mit kleineren Gebührenanhebungen ist es nicht getan. Sie bewegten sich laut Rambachs Rechnungen auf manchen Sektoren im Bereich von mehreren Hundert Prozent. Das löste Schockwirkung aus. "Wie wollen wir das den Bürgern klar machen?", fragte Gemeinderat Thomas Wifling und wurde unterstützt von Franz Ziegelmeier. "Wir müssen zwar erhöhen, aber doch nicht so", gab er zu verstehen.
Die Debatte setzte sich fort. Dann kam der Vorschlag: "Können wir die Gebühren nicht um 50 Prozent dessen erhöhen, was eigentlich verlangt werden müsste?" Vizebürgermeister Florian Adam hatte dazu geraten und er bekam dann auch Zustimmung, die per Beschluss ins Sitzungsprotokoll gelangte.
Ob das so von der Aufsichtsbehörde akzeptiert wird, muss abgewartet werden. Bürgermeister Ziegler zeigte sich eher skeptisch. Denn damit, so argumentierte er, sei die verlangte Kostendeckung nicht zu erreichen. Die neue Satzung soll zum 1. Juni 2021 in Kraft treten. Bis dahin könnte die Dienstaufsicht reagieren.
Wie drastisch die Gebührenerhöhungen sind, machte Kämmerer Rambach am Rand der Sitzung deutlich. Beispiel Doppelgrab, das bisher für 15 Jahre 300 Euro kostete. Dafür würden nach neuen Berechnungen künftig 1 125 Euro verlangt werden müssen. Da der Gemeinderat aber nur einer 50-prozentigen Anhebung zustimmte, liegt der Betrag laut Beschluss bei 562,50 Euro.
Ähnlich verhält es sich bei einem Platz in der Urnenwand. Bisher kostete er 250 Euro bei einer Mietdauer von zehn Jahren. Um kostendeckend zu arbeiten, müssten 1 510 Euro verlangt werden. Diesen Satz halbierte der Gemeinderat mit seinem Beschluss auf 755 Euro.
Für die Nutzung eines Leichenhauses wurde bisher ein Pauschalbetrag von 25 Euro erhoben. Diese Summe wird sich nun verdoppeln, wobei eine Reinigungsgebühr von 25 Euro hinzukommt. Der eigentliche Nutzungsbetrag zur kostendeckenden Arbeit, so erfuhr der Gemeinderat, würde in diesem Fall aber 500 Euro ausmachen. Das, hieß es konsterniert, sei nun "wirklich niemand zu vermitteln."





















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