Fichtenhof bei Ammerthal
07.04.2019 - 12:37 Uhr

Kopfschütteln über Düngeverordnung

Neue Vorschriften für Landwirte sind beherrschendes Thema bei der Obmännertagung des Bayerischen Bauernverbands. Dabei bekommt auch das Bundeslandwirtschaftsministerium sein Fett weg.

Dass den Landwirten derzeit kräftiger Wind entgegenbläst, zeigte das große Interesse an der BBV-Obmännertagung im Landgasthof Erras in Fichtenhof. Bild: gf
Dass den Landwirten derzeit kräftiger Wind entgegenbläst, zeigte das große Interesse an der BBV-Obmännertagung im Landgasthof Erras in Fichtenhof.
Die Düngeverordnung darf nicht durch EU-Vorgaben noch mehr verschärft werden, so der BBV-Agrar- und Umweltexperte Martin Erhardsberger. Bild: gf
Die Düngeverordnung darf nicht durch EU-Vorgaben noch mehr verschärft werden, so der BBV-Agrar- und Umweltexperte Martin Erhardsberger.

"Die Düngeverordnung ist für die Landwirte ein Bürokratiemonster, das kaum noch überschaubar ist." Das sagte Kreisobmann Peter Beer bei der Obmännertagung des Bayerischen Bauernverbands Amberg-Sulzbach. Über mangelndes Interesse konnte sich Beer bei dieser Versammlung nicht beklagen, denn Volksbegehren und Düngeverordnung sind Themen, die den Landwirten aktuell Sorgen bereiten.

Bei der Düngeverordnung forderten zahlreiche Akteure wie Umweltverbände und Wissenschaftler Verschärfungen, da sie der Ansicht seien, dass die Landwirte zu viel Dünger ausbrächten, erläuterte Martin Erhardsberger, Agrar- und Umweltexperte des Bayerischen Bauernverbandes. Eine optimale Pflanzenernährung stehe vielfach nicht im Einklang mit Umwelt- und Gewässerschutz. Der Bauernverband könne nicht nachvollziehen, warum 15-prozentige Hanglagen nicht gedüngt werden dürfen, und habe mit einer stark übertriebenen Aktion Almrindern Windeln verpasst und das medienwirksam präsentiert.

Erhardsberger ging auf die Nährstoffbilanz und Düngebedarfsermittlung ein, die jährlich vorgeschrieben seien. Aber die dreijährigen Durchschnitte dürften bestimmte Richtwerte nicht überschreiten. Dem BBV sei es zu verdanken, dass massive Benachteiligungen gerade bayerischer Landwirtschaftsbetriebe entschärft werden konnten.

Zu viel Nitrat

Der Agrar- und Umweltexperte sprach auch die Einstufung der Grundwasserkörper nach der Wasser-Rahmen-Richtlinie an, für deren Berechnung über Bayern etwa 700 Messstellen verteilt seien. Etwa 21 Prozent Bayerns gelten laut Erhardsberger als "rote Gebiete" wegen "schlechter" Grundwasserkörper infolge von zu viel Nitrat. Hier seien Bodenuntersuchungen bei der Düngeplanung erforderlich, auch müsse ein erweiterter Gewässerabstand - besonders bei geneigten Flächen - eingehalten werden. Gut 68 Prozent der bayerischen Landesfläche seien "grüne Gebiete". Fernab von jeglichem landwirtschaftlichen Sachverstand seien Vorschläge des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Düngeverordnung und zum Nährstoffvergleich, die mit zu viel staatlicher Reglementierung sogar in die vom Landwirt geplante Fruchtfolge eingriffen.

Zusammenfassend meinte Erhardsberger, dass der BBV kein Verständnis dafür habe, dass die in einem demokratischen Verfahren beschlossene Düngeverordnung weiter verschärft und dabei der deutsche Gesetzgeber durch die EU-Kommission ausgehebelt werde. Fachlich nicht nachvollziehbar und eine Abkehr von bedarfsgerechter Düngung seien dazu die Vorschläge der Bundesregierung. Überdimensionierte rote Gebiete reichten nicht aus, um fundierte Zahlen zu erhalten, Maßstab sollten rote Messstellen mit landwirtschaftlichem Einfluss sein.

Einen Punkt, bei dem es nicht mit rechten Dingen zugehen könne, machte Erhardsberger bei den Fleischpreisen aus: "Bei den Discountern liegt Fleisch in der Kühltheke, das aus Südamerika kommt, wo die Rinder bis zum Bauch im Dreck stehen, unter schlechtesten Bedingungen gehalten, mit genmanipuliertem Futter gemästet werden. Und nach einer Reise um die halbe Welt ist dieses Fleisch billiger, als es der deutsche Landwirt bei knappster Kalkulation produzieren kann."

Neue Regelungen

Matthias Feierler vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amberg wies auf die Neuregelungen bei der Ausgleichszulage hin, bei denen es keinen Unterschied mehr mache, wie die Flächen genutzt werden. Anträge rechtzeitig stellen, lautete der Rat des AELF-Mitarbeiters.

 
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