Staschewski, der die Satzung in der Vergangenheit schon heftig kritisiert hat, wurde in der entscheidenden Marktratssitzung vor einer großen Zuhörerschaft sehr deutlich. Die Satzung diene nur dazu, das Bauvorhaben eines Marktrates zu ermöglichen. Der Bauantrag des Kollegen Sebastian Kitta (CSU/FL) auf dem Kalmreuther Grund seines Schwiegervaters Manfred Venzl (CSU/FL) sei seinerzeit abgelehnt worden, da es sich um Bauen im Außenbereich handle.
Irgendwann sei man auf die Idee verfallen, die nun zur Entscheidung anstehende Satzung zu erlassen, die das Argument Außenbereich ausheble. „Nur wegen zwei Markträten haben wir jetzt diese Satzung“, sagte Staschewski. Und da es während des Auslegungsverfahrens auch Einwände von Kalmreuther Bürgern gab, sah er den Dorffrieden in Gefahr und appelliert an die Kollegen, dem Satzungsbeschluss nicht zuzustimmen.
Venzl reagierte empört, Kitta war entschuldigt. Die Vorwürfe seien „grenzwertig“, meinte Venzl. Der Dorffriede sei durch das Bauvorhaben sicher nicht gestört, denn es gebe keinerlei Einwände der Nachbarn dagegen. Verärgerung sei nur deshalb entstanden, da nicht alle Dorfbewohner ihre Grundstücke im Geltungsbereich untergebracht hätten. Bestürzt über die Vorwürfe aus den Reihen der SPD war auch CSU/FL-Sprecher Harald Gollwitzer. Seine Fraktion bedauere, dass nicht alle Flächen in den Geltungsbereich hätten aufgenommen werden können, aber wenn der Kreisbaumeister nicht mitspiele, müsse man dies akzeptieren. SPD-Sprecher Robert Lindner, der wie Staschewski gegen die Satzung stimmte, erklärte seine Haltung: Man wolle keine Bauvorhaben verhindern, aber die Vorgehensweise sehe man kritisch.
Das Gremium beschloss die Satzung mit 11:4 Stimmen, dagegen votierten außer Staschewski und Lindner auch die SPD-Räte Eli Dreßler und Anja Lehner.
Die Satzung bedeutet, wie mehrfach berichtet, nicht, dass in Kalmreuth nun im Geltungsbereich der Satzung gebaut werden kann, die Satzung definiert lediglich einen Innenbereich des Dorfs. Das heißt, dass ein Bauvorhaben nicht mehr mit dem Totschlagargument „Außenbereich“ abzulehnen ist, es muss jedoch jeder Einzelfall nach wie vor geprüft werden.
Vor dem Beschluss der Satzung hatte der Marktrat die eingegangenen Widersprüche behandelt. In diesen wird in erster Linie kritisiert, dass bestimmte Flächen nicht in den Geltungsbereich aufgenommen wurden. Die Einwände wurden mit demselben Stimmenverhältnis (11:4) abgewiesen. Der Geltungsbereich der Satzung sei mit den zuständigen Fachstellen abgesprochen und könne nicht nach subjektiven Kriterien angepasst werden, argumentiert die Verwaltung.













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