Spaziergänger, Wanderer und Freizeitsportler wundern sich immer noch über den Drahtzaun, der das Areal des ehemaligen Bootsverleihs am Gaisweiher bis zum Damm absperrt. Die terrassenartige Fläche mit ihrer idyllischen kleinen Wiese diente bisher auch Badegästen mit oder ohne Hund zur Erholung. Reiter ließen an der Stelle ebenfalls gelegentlich ihre durstigen Pferde im Weiher trinken. Dies ist nun alles nicht mehr möglich.
Der Zaun ist an Pfosten und sogar an Bäumen befestigt worden. Und dem nicht genug: Gelbe Schilder weisen darauf hin, dass das Betreten des Geländes, das teilweise auch mit Schotter aufgefüllt wurde, verboten ist. Im Bayerischen Naturschutzgesetz ist das Betretungsrecht beziehungsweise der sogenannte "Gemeingebrauch an Gewässern" jedoch eindeutig geregelt: "Alle Teile der freien Natur, insbesondere Wald, Bergweide, Fels, Ödungen, Brachflächen, Auen, Uferstreifen und landwirtschaftlich genutzte Flächen, können von jedermann unentgeltlich betreten werden."
Die Untere Naturschutzbehörde hat sich der Sache bereits angenommen, teilt Claudia Prößl, Pressesprecherin des Landratsamts Neustadt, auf Anfrage mit. "Eine Naturschutzfachkraft hat eine Ortseinsicht durchgeführt, bei der auch Verstöße gegen das Naturschutzgesetz festgestellt wurden."
Außerdem habe es eine Baukontrolle gegeben, "bei der eine Auffüllung mit Schotter und ein Drahtzaun festgestellt wurden", informiert Prößl weiter. "Beides wäre baurechtlich genehmigungspflichtig, was natürlich nichts über die Genehmigungsfähigkeit aussagt. Außerdem steht noch die Ordnungswidrigkeit im Raum. Wir haben den Grundstückseigentümer daher angeschrieben und ihm eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt und werden nach dessen Rückmeldung entsprechend weiter verfahren."
Ungeachtet dessen macht der Grundstückseigentümer einfach weiter. Diese Woche sind noch zwei Pfosten für eine zusätzliche Absperrung mit einer Schranke oder einem Tor gesetzt worden.
So regelt das Bayerische Naturschutzgesetz die Erholung in der freien Natur.
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