Floß
15.06.2018 - 11:31 Uhr

Ellenlange Vorstrafenliste

Er wurde oft verurteilt, kam jedoch nie in Haft. Nun ist es für einen 49-Jährigen soweit - wegen Beleidigung und Besitz von Kinderpornos.

Symbolbild. Volker Hartmann/dpa
Symbolbild.

(rns) Ziemlichen Telefonterror hatten Polizisten der Inspektionen Weiden und Neustadt/WN im Sommer letzten Jahres zu ertragen. Und auch Mitarbeiter der Integrierten Leitstelle für Feuerwehr- und Rettungsdienstalarmierung (ILS) kamen nicht ungeschoren weg. Immer wieder rief ein 49-Jähriger an und beleidigte die Beamten grundlos auf das Übelste. In seinem Heimatort im östlichen Landkreis beleidigter er eine Frau mit einem derbem Ausdruck. Ein Bäckermeister musste sich ebenfalls Beschimpfungen anhören und sich drohen lassen, dass sein Haus "in die Luft gesprengt" werde. Im August wandte sich der Wüterich an die Weidener Rettungsleitstelle und erzählte eine völlig unglaubwürdige Geschichte. Wenige Minuten später meldete er sich dann abermals und beschimpfte den Disponenten unter anderem so: "Da passiert eine schlimmen Sache und ich bin mit so einem Deppen verbunden." Derartige Anrufe brachten dem Ledigen eine Anklage wegen Beleidigung und Missbrauch von Notrufen ein.

Verbunden war die Anklage von Staatsanwältin Franziska Paintner mit einem weiteren Delikt. Bereits im März 2017 hatten Beamte bei einer Wohnungsdurchsuchung Tausende pornografische Bilder und Filme auf dem Laptop, einer externen Festplatte und anderen Speichermedien beim Angeklagten gefunden. Die Dateien zeigten Kinder unter 14 Jahren bei sexuellen Handlungen untereinander und mit Erwachsenen. Eine Untersuchung durch Landgerichtsarzt Dr. Bruno Rieder ergab, dass der Angeklagte unter homosexueller Pädophilie leidet, die jedoch nicht als krankheitswertig anzusehen sei. Außerdem hatte sich bei der Exploration durch den Facharzt für Psychiatrie eine erhebliche Persönlichkeitsstörung, verbunden mit einer Selbstwertüberschätzung gezeigt.

Nachdem ein knappes Dutzend Polizeibeamte, zwei ILS-Mitarbeiter und weitere Zeugen ihre Erfahrungen mit dem Angeklagten geschildert hatten, berichtete der zwölf Mal Vorbestrafte von seinen Erfahrungen in der Untersuchungshaft, in der er sich seit März befunden hatte. "Grausam" sei diese gewesen. In Weiden sei er von Mitgefangenen zusammengeschlagen worden, weshalb er dann in die JVA Amberg verlegt worden sei. Dies war sein erster Hafteindruck, denn bei allen bisherigen Vorverurteilungen (wegen Beleidigung, Rauschgiftmissbrauchs, Sachbeschädigung, Diebstahls, sexuellen Missbrauchs von Kindern und Nötigung) hatte er nur Geld- oder Bewährungsstrafen kassiert. Der gelernte Elektriker, der seit Langem arbeitslos ist, stand noch unter Bewährung.

Rechtsanwalt Rouven Colbatz stellte fest, dass eine psychotherapeutische Behandlung für seinen Mandanten besser als eine Bestrafung sein würde. Staatsanwältin Paintner wies auf die ellenlange Vorstrafenliste hin, würdigte aber sein kooperatives Verhalten bei der Aufklärung und sein Geständnis. Das Urteil von Richter Dr. Alexander Wedlich: ein Jahr und neun Monate ohne Bewährung. Bis zum Haftantritt wurde der Verurteilte auf freien Fuß gesetzt.


 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.