Freihung
11.10.2019 - 11:46 Uhr

Plan für Photovoltaikanlage bei Thansüß nimmt im Gemeinderat Freihung vorletzte Hürde

Der Plan für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage in Thansüß hat nach der ersten Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Gründordnungsplans die vorletzte Genehmigungshürde genommen. Der Marktrat Freihung genehmigt den Entwurf.

von usc
Südlich der Bahnlinie zwischen Weiden und Nürnberg und östlich des Mauerhofwegs in Thansüß soll eine größere Photovoltaikanlage entstehen. Das Genehmigungsverfahren hat nun im Freihunger Gemeinderat die vorletzte Hürde genommen. Bild: usc
Südlich der Bahnlinie zwischen Weiden und Nürnberg und östlich des Mauerhofwegs in Thansüß soll eine größere Photovoltaikanlage entstehen. Das Genehmigungsverfahren hat nun im Freihunger Gemeinderat die vorletzte Hürde genommen.

Der geplante Bereich liegt rund 200 Meter südöstlich von Thansüß, südlich der Bahnlinie zwischen Weiden und Neunkirchen und östlich des Mauerhofwegs. Der dafür notwendige Bebauungsplan umfasst eine Gesamtfläche von 2,5 Hektar. Die erste Auslegung der Pläne ergab keine nennenswerten Bedenken, so dass nun die abschließende zweite Auslegung erfolgen kann. Nach dem Baugesetzbuch ist eine Freiflächen-Photovoltaikanlage im Außenbereich nicht privilegiert. Somit ist, wie im Fall Thansüß, ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans zwingend erforderlich.

Lukrativ ist die Errichtung dieser Photovoltaikanlage für Investoren deshalb, weil sie in einem Randstreifen von 110 Meter entlang einer Eisenbahnlinie, in diesem Fall der Strecke Weiden-Neukirchen, liegt und nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) besonders gefördert wird. Bei einer Anschlussgröße von maximal 750 Kilowatt Peak (kwp) ist der Bauherr des Weiteren von einer Ausschreibungspflicht nach dem EEG befreit. Ausgleichsflächen oder Sichtschutzstreifen können außerhalb der 110 Meter zum Tragen kommen. Der Standort Thansüß erweist sich als günstig, da der Einspeisepunkt in das Stromnetz direkt neben dem Grundstück steht und somit keine lange, kostenintensive Kabelverlegung erforderlich wird.

Der von Landschaftsarchitekt Gottfried Blank (Pfreimd) im April vorgelegte Antrag sah eine Fläche von 2,7 Hektar einschließlich Ausgleichflächen mit Hecken und Obstbäumen vor. Die reine Anlage selbst umfasst mit ihren rund 2650 Modulen eine Fläche von rund 1,7 Hektar. Die Ausgleichsfläche beträgt rund 3500 Quadratmeter. Der Marktgemeinderat hatte in der April-Sitzung nach kurzer Beratung eine Änderung der Pläne gefordert, da der Bauherr die Fläche der Photovoltaik-Module über die 110-Meter-Linie hinaus geplant hatte. Das entsprach nicht der Maßgabe des Marktgemeinderats, das Planungsbüro musste eine Neuplanung vorlegen. In der Mai-Sitzung schließlich stimmte der Marktgemeinderat dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Thansüß Süd III“ zu.

Bei der Auslegung sei „so gut wie überhaupt nichts eingegangen“, berichtete Landschaftsarchitekt Gottfried Blank in der Sitzung des Gemeinderats. Weder von der Bahn noch von den beteiligten Behörden gab es demnach Widersprüche. Lediglich das Bergamt Nordbayern gab Hinweise auf mögliche Folgen des früheren Bergbaus und auf die Staubbelastung aus einem benachbarten Betrieb. Das Gremium beschloss nun einstimmig, in die finale zweite Auslegung zu gehen.

Kein Problem war für den Gemeinderat die Genehmigung der Entwurfsplanung für das kleine Baugebiet Brunnenstraße Thansüß. Dazu wird der in Gemeindebesitz befindliche Feldweg erweitert. Die Erschließung erfolgt über die Staatsstraße, ein Wendehammer ist nicht vorgesehen. Das erste geplante Gebäude ist von der Staatsstraße gut 20 Meter entfernt.

Nach der Baueinstellung durch das Landratsamt musste für die geplante Errichtung eines Einfamilienhauses in Thansüß ein Tekturplan vorgelegt werden. Der Gemeinderat billigte diesen, forderte aber den Bau einer Entwässerung der Garagenzufahrt. Grünes Licht gab es auch für den von Karlheinz Klier in Tanzfleck beabsichtigten Bau einer freistehenden Maschinenhalle im Gewerbegebiet Freihung-Nord. Formsache aufgrund allgemeiner Zuschussrichtlinien war die Zuwendung der Gemeinde für ein fahrbares Beregnungssystems des FC Freihung.

Zum Ende des öffentlichen Teils beklagte Zweiter Bürgermeister Helmut Klier die ins Stocken geratene Beschaffung einer Beleuchtung beim Schützenheim in Seugast. Bürgermeister Norbert Bücherl rechtfertigte dies mit personellen Engpässen in der Verwaltung.

 
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