Rund 20 Häuser finden im geplanten Freihunger Baugebiet "An der Kirchstraße" Platz

Freihung
11.10.2022 - 10:50 Uhr
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Ganz in der Nähe des Freihunger Ortszentrums entsteht das Baugebiet "An der Kirchstraße". Die 2,4 Hektar große Fläche bietet Platz für rund 20 Häuser. Der Marktgemeinderat macht den Weg dafür frei.

Zentrumsnah werden in Freihung circa 20 Parzellen "An der Kirchstraße" baureif gemacht.

Architekt Heinrich Schwirzer stellte in der jüngsten Sitzung des Freihunger Marktgemeinderats die Entwurfsplanung für die Bebauung des neuen Siedlungsgebiets „An der Kirchstraße“ vor. Das künftige Baugebiet umfasst die Grundstücke 1314, die Teilfläche aus 1313, 1315, 1316 und 1324 in der Gemarkung Seugast. Nach eingehender Beratung fand die Änderung des Aufstellungsbeschlusses, dessen Bestandteil der Lageplan vom 26. September 2022 ist, volle Zustimmung.

Die untersuchten Schäden in der Seugaster Bruckgasse bezifferte Ingenieur Reiner Schönberger inklusive Sanierung der Kanalleitung auf knapp über eine Million Euro. In der Diskussion wurde die Frage aufgeworfen, ob die Sanierung einen oder beide Gehwege betreffen soll. Freie-Wähler-Sprecher Reinhard Seidl brachte eine mittige Straßenentwässerung ins Spiel. Nun soll der Bauausschuss des Gemeinderats einen Vorschlag zur Beschlussfassung ausarbeiten.

Das Gremium segnete die Betriebskostenabrechnung 2021 für den Kindergarten St. Marien ab. Laut Verwaltungsrat Max Heindl ergibt sich ein positives Ergebnis von 18.835 Euro. Dies sei auf die unterschiedlichen Abrechnungszeiträume zurückzuführen. Gemäß der Betriebskostenvereinbarung entfallen davon auf den Markt 15.068 Euro, auf die katholische Kirchenstiftung 3767 Euro.

Weil die Neuerrichtung einer Maschinenhalle, eines Fahrsilos und einer Havariefläche mit Erdwall gemäß Flächennutzungsplan im Außenbereich liegt und das Gelände bereits mit einer Biogasanlage bebaut ist, gab es gegen das Vorhaben in der Ehenfelder Straße in Großschönbrunn keine Einwände.

Bezüglich der Grundsteuerreform führte Geschäftsleiter Heindl aus, dass eine Hebesatzänderung derzeit noch nicht erforderlich sei. Erst müssten sämtliche Grundsteuermessbeträge vorliegen. Hauptfeststellungs-Zeitpunkt sei der 1. Januar 2022. Das heißt laut Heindl: "Wer im laufenden Jahr ein Grundstück übergibt oder veräußert, ist weiterhin zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet." Und wer den Termin 31. Oktober 2022 nicht einhalten kann, soll eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen. Bürgermeister Uwe König verwies auf die Kampagne „Alarmstufe Rot – Online Petition", Infos dazu gebe es im Internet.

Aus dem Gremium kamen einige Wünsche und Anregungen. Angesprochen wurde der Sonnenschutz bei den Spielplätzen. Gefragt wurde: Könnte man die Kellergewölbe in Seugast etwas verschönern? Wie geht es auf dem Spielplatz in Tanzfleck mit dem Hybridrasen weiter? Für das Regionalbudget sollten über das Gmoibladl Vorschläge eingeholt werden, wurde angeregt.

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