In der Sitzung ging es unter anderem um den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Abstellraum in Etsdorf, für den der Antragsteller wurden solche Befreiungen beantragt hatte. Bürgermeister Alwin Märkl führte gegenüber dem Gremium an, dass eine Änderung der Dachform die Grundzüge des Bebauungsplans berühre. Dem Gremium war die gewünschte Ausweitung der Wandhöhen des Wohnhauses sowie der Garage nicht vermittelbar, da sich alle Nachbarn an die Vorschriften des Bebauungsplans gehalten hätten. Märkl wurde beauftragt, mit den Planern ein Gespräch zu führen. Der Bauherr ist zu informieren, dass eine geänderte Dachform eine Änderung des Bebauungsplans nach sich ziehen könnte.
Der Bauantrag für ein Einfamilienhaus mit Garage im Baugebiet Aschach-Ost sah eine Dachneigung von 14 Grad vor anstelle des festgelegten Pultdaches mit einer Neigung von mindestens 7 bis maximal 14 Grad. Für Bürgermeister Märkl war es angesichts gleichgelagerter Fällen konsequent, die Eingabe abzulehnen. Der Bauausschuss schloss sich dieser Meinung an.
Bei einem weiteren Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Geräteraum im Baugebiet Aschach-Ost stimmte der Ausschuss der Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu. Der Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in Wutschdorf wurde aufgrund einer Anpassung im Bauantrag auf Bitte der Antragsteller zurückgestellt.












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