Beim letzten Tagesordnungspunkt ergriff Otmar Zeitler das Wort: "Wir sind nun ziemlich am Ende des Jahres und haben im Haushalt noch über 700.000 Euro freies Ausgabevolumen. Das stamme alles von Projekten, die im Haushalt 2018 eingestellt waren, aber noch nicht ausgeführt wurden." Zeitler bemängelte, dass noch überhaupt keine Vorplanungen für instandzusetzende Straßen im kommenden Jahr getroffen wurden. "Wir können uns das nicht leisten, dass wir im Mai oder Juni ausschreiben und das dann zu wesentlichen höheren Preisen. Außerdem haben wir einen Bau-Rückstau von fünf bis sechs Straßen", so Zeitler.
Auch den derzeitigen Stillstand beim Umbau und der Sanierung des Lehrerwohnhauses bemängelte er. "Wenn wir schon laufend nach einen Arzt suchen, dann sollten wir auch was vorweisen können. Auch hierfür war Geld im Haushalt vorgesehen, aber noch ist nichts verbraucht worden", meinte der Sprecher. Ein weiteres Thema störte Zeitler "gewaltig": "Wir haben zurzeit massive Probleme mit unserer Wasserversorgung. Seit drei Jahren weisen wir im Haushalt eine Quellenumzäunung aus und haben sie aber bis heute noch nicht errichtet. Die Quellen werden nicht mehr ans Netz gehen, solange die Umzäunung fehlt, denn dies ist eine der Voraussetzungen. Man kann auch in der jetzigen Jahreszeit noch eine Quellenumzäunung machen", appellierte der Gemeinderat.
Zudem forderte Zeitler: "Es wird allmählich Zeit, dass wir in unseren Sitzungsraum einen Beamer mit Leinwand bekommen." Räte und Zuhörer können dadurch intensiver und ausführlicher unterrichtet werden. "Nachdem wir nun 700.000 Euro im Haushalt eingespart haben, muss das doch drin sein."
Das Gremium bezog zudem Stellung zu den Änderungen des Bebauungsplanes "Grundäcker". Die vorgebrachten Anregungen und Einwendungen von den Trägern öffentlicher Belange erörterte Regina Wildenauer von der Gemeindeverwaltung ausführlich. Einhellig einigte sich das Gremium auf den vorliegenden Entwurf mit den durch die Räte einstimmig eingebrachten Anmerkungen und Ergänzungen.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung liegt vom 11. Dezember bis 4. Januar in der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Während dieser Zeit können Anregungen und Bedenken nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden.













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