Fuchsmühl
30.09.2025 - 11:56 Uhr

Bürgerinitiative beantragt Verkleinerung des Windkraft-Vorranggebietes Teichelberg

Der Antrag der Bürgerinitiative „Wirklich Windkraft im Naturpark?“ beschäftigte in der öffentlichen Septembersitzung den Marktrat von Fuchsmühl. Zu einer Anpassung könnte es möglicherweise bei einer Förderung kommen.

Der kürzlich von der Bürgerinitiative (BI) „Wirklich Windkraft im Naturpark?“ eingereichte Bürgerantrag verlangt, dass der Marktrat von Fuchsmühl seine Septembersitzung an einem Punkt anders gestalten müsse. Auf der ursprünglichen Tagesordnung stand die „Fortschreibung der Regionalplanung Oberpfalz-Nord ‚Windkraft‘ - Stellungnahme im Rahmen der 2. Anhörung für die Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen.“ Die Debatte werde ausgesetzt und in einer späteren und zeitnah anberaumten öffentlichen Sondersitzung behandelt, informierte Bürgermeister Wolfgang Braun über die inzwischen terminierte Zusammenkunft mit Beschlussfassung Anfang Oktober im Rathaus.

Das Interesse in der Septembersitzung war bemerkenswert. Unter den Zuhörern befanden sich auch über ein Dutzend Mitglieder der Bürgerinitiative, die in den sozialen Medien empfohlen hatte, der Marktratssitzung beizuwohnen. Erwartet wurde die Aussprache über den Punkt „Fortschreibung der Regionalplanung“. Nach der Sitzung zeigten sich die Vertreter der Bürgerinitiative erstaunt, dass lediglich über den Bürgerantrag formell entschieden wurde.

Rechtsgültiger Bürgerantrag

Der Antrag sei zulässig, erklärte Bürgermeister Braun zuvor in der Gemeinderatssitzung und formulierte den Beschlussvorschlag: „Der Bürgerantrag der Bürgerinitiative ‚Wirklich Windkraft im Naturpark‘ mit dem Anliegen ‚Rücknahme des Fuchsmühler Teilgebietes der Vorrangfläche für Windenergie - TIR 29 - wird durch den Marktrat für zulässig erklärt.“ Die Markträte stimmten einstimmig zu.

Warum kam es zur Änderung der Tagesordnung? Am 23. September erreichte die Verwaltung von Fuchsmühl ein Bürgerantrag der BI „Wirklich Windkraft im Steinwald?“, die sich seit ihrer Gründung im März kritisch mit den Windrädern und, wie sie betonen, der Zerstörung des sagenumwobenen Kleinods Teichelberg auseinandersetzt. Wie aus der Sitzungsunterlage hervorgeht, fordern die Vertretungsberechtigten, Christina Kretschmer, Thomas Kamm und Michael Zuber, im Namen der BI eine Rücknahme der Fuchsmühler Teilfläche des Vorranggebietes TIR 29 im Teichelberg. Formell betrachtet ist der Antrag der BI – gefordert werden mindestens 1 Prozent der unterschriftsberechtigten Gemeindebürger – in Ordnung.

Im Gespräch mit Oberpfalz-Medien nach der Sitzung betonte BI-Sprecherin Christina Kretschmer: Der Antrag für Fuchsmühl sei mit dem für Wiesau identisch. „Unsere wichtigsten Ziele sind die Rücknahme oder Verkleinerung der Vorrangflächen und die Vergrößerung der Abstände zu den Wohngebäuden.“

Kommunale Förderung anpassen

In den zurückliegenden Jahren gingen im Rathaus vermehrt Anträge für eine Gewährung des in Fuchsmühl laufenden Kommunalen Förderprogramms ein. Für die Verschönerung des Ortsbildes sei dies ein „wichtiges Steuerinstrument“, kommentierte Bürgermeister Wolfgang Braun das Angebot und empfahl eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2026. Damit sei gewährleistet, „dass sich der neue Marktrat nach der Kommunalwahl“, so der Bürgermeister, „zeitnah mit dem Programm befassen kann.“

Obwohl die Markträte Zustimmung signalisierten, kam es zu einer von Marktrat und CSU-Fraktionssprecher Markus Troesch ausgelösten Debatte. Troesch vertrat die Ansicht, dass die Fördersummen, 13.000 Euro für Sanierungen und 6500 Euro für Zauneinfriedungen und Hofeinfahrten, zu niedrig seien. „Am Bau sind die Preise massiv gestiegen“, wusste Troesch und folgerte: „Wir müssen die Leute hier unterstützen.“ In die Richtlinien des Städtebaus wurden aktuell CO₂-einsparende Maßnahmen eingebunden. Troesch betrachtete diesen Punkt „als sehr wichtig.“

Marktrat Rainer Bleistein von der SPD empfahl, das von Troesch vorgetragene Anliegen im kommenden Haushalt zu berücksichtigen und die Förderhöhen anzupassen. „Das können wir gerne machen“, kam vom Gemeindeoberhaupt. Marktrat Harald Bächer (CSU) und Christopher April (FW) wollten die Entscheidung jedoch dem neuen Gemeinderat überlassen. CSU-Fraktionssprecher Troesch sah das anders: „Warum warten? Die Weichen können wir doch schon vor der Kommunalwahl stellen. Der neue Marktrat könnte darauf aufbauen und in Ruhe weiterarbeiten", erwiderte Troesch, der der Ansicht war, dass sich der Markt Fuchsmühl die Anpassung durchaus leisten könne. Er forderte erneut, dass man sich „bereits jetzt bewegen sollte.“

Für die Einbindung in den neuen Haushalt plädierte nun auch Anton April von den Freien Wählern. Der Bürgermeister sah die Angelegenheit gelassen: Bis zum Stichtag zum Jahresende, wenn die Förderung enden könnte, sei ja noch genügend Zeit. Der Beschluss war einstimmig. Das „Kommunale Förderprogramm der Marktgemeinde Fuchsmühl zur Durchführung privater Maßnahmen zur Fassaden- und Umfeldgestaltung im Rahmen der Ortskernerneuerung“ wurde bis Jahresende 2026 verlängert.

Hintergrund:

Das Kommunale Förderprogramm der Marktgemeinde Fuchsmühl

  • Der Marktratsbeschluss erging am 18. Dezember 2020, die Förderung ist auf bestimmte Ortsbereiche begrenzt.
  • Gefördert wird die Instandsetzung, Erneuerung und Umgestaltung von Fassaden, einschließlich Fenster, Dächer und Dachaufbauten mit bis zu 13.000,00 Euro.
  • Bezuschusst wird die Herstellung und Umgestaltung von Einfriedungen, Außentreppen und Hofräume mit öffentlicher Wirkung mit bis zu 6500,00 Euro.
  • Der Antrag muss an die Marktgemeinde Fuchsmühl gestellt werden, die auch Auskunft erteilt und den Antrag an den Gemeinderat, zur Entscheidung, weitergibt.
  • Voraussetzung für eine Gewährung ist eine vorherige Beurteilung durch den städtebaulichen Berater.
  • Quelle: gültige Satzung der Marktgemeinde Fuchsmühl
 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.