Autofahrer in Georgenberg missachten "Rechts vor Links"

Georgenberg
29.06.2022 - 11:17 Uhr

Verkehrsregeln und "Tempo-30-Zonen" beschäftigen die Besucher der Bürgerversammlung in Georgenberg. Bürgermeisterin Marina Hirnet verspricht Abhilfe. Erfreulich sind die Schülerzahlen in der Grundschule.

Hier gilt "Rechts vor Links" auf der Straße Georgenberg – Neukirchen zu St. Christoph.

Kein Verständnis hat Bernhard Schaller, dass vor allem Einheimische die Rechts-vor-Links-Regelung auf der Gemeindeverbindungsstraße Georgenberg – Neukirchen zu St. Christoph missachteten. Auf seine weitere Anmerkung in der Bürgerversammlung am Montag in puncto „30er-Zone“ verwies Bürgermeisterin Marina Hirnet auf den Einwand der Regierung der Oberpfalz. „Wir hätten sonst Fördermittel zurückgeben müssen“, sagte sie zum abgeschlossenen Straßenbauprojekt. „Wir werden aber demnächst mit ‚Freiwillig 30‘ beschildern“, sicherte sie zu.

„Erst waren es Windeln, seit einiger Zeit werden im Bereich des Zottbachs in der Waidhauser Straße jede Menge Zigarettenstummel entsorgt“, beklagte sich Heinrich Stern. Dabei sprach der Georgenberger von einer „Verschandelung des Ortsbildes“.

Neben allgemeinen Informationen – ob Entwicklung der Einwohnerzahlen, Daten zu den Finanzen oder abgeschlossene Maßnahmen wie etwa „Baugebiet Sandfeld“ – ging Hirnet auch auf den Beginn des Breitband-Verfahrens II ein und ließ wissen, dass die Prüfung für die neuen Fördergelder über den Bund und die Bayerische Gigabitrichtlinie eingeleitet sei.

Mit der Aussage, dass das Kinderhaus sehr gut angenommen werde, wies die Bürgermeisterin auf die bevorstehende Verlagerung der Schulnachbetreuungsgruppe in das ehemalige Schwesternwohnhaus hin. „Eine Fördermöglichkeit durch die Regierung der Oberpfalz ist bereits abgeklärt.“ Vollauf zufrieden ist sie auch mit der Situation in der Grundschule mit aktuell 43 Kindern in den Kombiklassen 1/2 und 3/4.

„Wasser kostet so viel, wie es kostet.“ Mit dieser Aussage stieg Stefan Puhlmann von der Kubus Kommunalberatung und Service GmbH in die Vorstellung der Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum von 2121 bis 2024 ein. Der Jurist betonte dabei, dass es sich um eine kostenrechnende Einrichtung handle und die Gebühren deshalb entsprechend festgesetzt werden müssten. Laut Puhlmann hatte sich bei der Nachkalkulation eine Unterdeckung von rund 100.000 Euro ergeben. Diese müsse dann in die Vorauskalkulation eingestellt werden. Als aktuelle Verbrauchsgebühr nannte er 1,87 Euro. Auf die Frage von Rupert Herrmann, wie sich die Gebühr denn in den nächsten Jahren entwickeln werde, sagte Puhlmann: „Das wäre Lesen im Kaffeesatz.“

 
 

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