Zum Jahreswechsel 2025/2026 erinnert die Stadt Amberg in einer Pressemitteilung an die geltenden Regelungen für den Umgang mit Feuerwerkskörpern. Laut der Sprengstoffverordnung ist das Zünden von Pyrotechnik in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie in Bereichen mit brandempfindlichen Gebäuden untersagt. Das Bayerische Waldgesetz verbietet zudem das Wegwerfen oder unsachgemäße Verwenden von brennenden oder glimmenden Gegenständen in Wäldern oder in einem Umkreis von weniger als 100 Metern. Diese Vorschriften sind besonders in Landschaftsschutzgebieten wie dem Mariahilfberg zu beachten.
Die Stadt betont, dass die Einhaltung dieser Vorschriften dem Schutz vor Bränden dient, die durch Feuerwerkskörper ausgelöst werden können. Nach längeren Trockenperioden ist die Gefahr besonders hoch. Auch im übrigen Stadtgebiet müssen Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden, da unsachgemäßer Umgang mit Pyrotechnik neben Bränden auch Verletzungen verursachen kann. Die Stadt warnt vor gesundheitlichen Risiken wie Verbrennungen, Schnittverletzungen und dem sogenannten „Knalltrauma“, das das Innenohr schädigen kann.
Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, wird der Kommunale Ordnungsdienst des Zweckverbandes Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz während des Jahreswechsels verstärkt Kontrollen durchführen. Verstöße gegen die Regelungen werden mit Bußgeldern geahndet. Die Stadt Amberg appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, durch verantwortungsbewusstes Verhalten zu einem sicheren Jahreswechsel beizutragen.
Diese Meldung basiert auf Informationen der Stadt Amberg und wurde mit Unterstützung durch KI erstellt.













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