Weiden in der Oberpfalz
18.12.2025 - 16:16 Uhr
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Amoktat in Regensburger Klinik: Urteil gegen 16-Jährigen teilweise aufgehoben

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den jugendlichen Täter nach der tödlichen Amoktat im Bezirksklinikum Regensburg teilweise aufgehoben. Teile des Falls müssen in Weiden neu verhandelt werden – möglich ist eine höhere Strafe.

Unter massivem Polizeischutz und mithilfe einer Sondereinheit wurde der Angeklagte Anfang 2025 zum Gerichtssaal gebracht – ein seltenes Bild in einem Jugendstrafverfahren. Archivbild: wüw
Unter massivem Polizeischutz und mithilfe einer Sondereinheit wurde der Angeklagte Anfang 2025 zum Gerichtssaal gebracht – ein seltenes Bild in einem Jugendstrafverfahren.

Der Fall aus dem Herbst 2023 wird das Landgericht in Weiden wohl noch ein zweites Mal beschäftigen: Ein damals 14-jähriger Junge aus dem Landkreis Neustadt/WN tötete im Bezirksklinikum Regensburg einen 7-jährigen Mitpatienten mit einem Messer. Außerdem verletzte er einen 63-jährigen und einen 27-jährigen Mitarbeiter der Einrichtung. Im Februar dieses Jahres wurde der Heranwachsende zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt – zusätzlich ordnete das Gericht seine unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) Teile dieses Urteils aufgehoben und den Fall an eine andere Jugendkammer des Weidener Landgerichts zurückverwiesen. Das bestätigt die Pressestelle des BGHs gegenüber Oberpfalz-Medien. Dem Jungen droht nun eine höhere Strafe und die Möglichkeit einer Sicherungsverwahrung.

Rückblick: Der Jugendliche hatte die Tat damals nur wenige Minuten zuvor über Instagram angekündigt. Dort lud er ein Selfie hoch und posierte mit der Tatwaffe – einem langen Küchenmesser. Das Bild betitelte er mit dem Wort „Revenge“, englisch für Rache. In das Regensburger Bezirksklinikum war der Heranwachsende eingewiesen worden, nachdem Anfang 2023 in der Wohnung seiner Familie im Landkreis Neustadt/WN Sprengstoff gefunden worden war. Zudem soll der damals 13-Jährige im Internet intensiv zu Amokanschlägen recherchiert haben. Da der Junge zu diesem Zeitpunkt noch nicht strafmündig war, erfolgte die Unterbringung in der psychiatrischen Klinik. Dort gipfelten seine Aggressionen schließlich in der Amoktat im Oktober 2023.

Mord oder Körperverletzung?

Kurz nach dem Urteil des Weidener Landgerichts legte sowohl die Generalstaatsanwaltschaft München als auch die Regensburger Rechtsanwältin Iris Nickl Revision ein. Sie vertritt den 27-jährigen Nebenkläger, der in der Regensburger Einrichtung als Pfleger arbeitete. Der Mann wurde von dem 14-Jährigen verletzt, konnte ihn aber zum Schluss überwältigen. „Konkret ging es in der Revision um zwei Punkte: Einerseits wurde damals der beantragte Vorbehalt der Sicherungsverwahrung nicht ausgesprochen. Außerdem wurde der Fall meines Mandanten nur als fahrlässige Körperverletzung und nicht als Mordversuch verurteilt“, berichtet Nickl im Gespräch mit Oberpfalz-Medien.

„Das Erstgericht hat im Fall meines Mandanten keinen Vorsatz gesehen und ist davon ausgegangen, dass er den Angeklagten so frühzeitig gestoppt habe, dass keine weitere Verletzungshandlung mehr möglich gewesen sei. Diese Einschätzung halte ich für falsch", sagt Nickl. Der Bundesgerichtshof gab ihr und der Generalstaatsanwaltschaft in diesem Punkt recht.

Sicherungsverwahrung möglich

Zudem sah das Landgericht davon ab, sich eine spätere Sicherungsverwahrung vorzubehalten. „Ohne diesen Vorbehalt gibt es später keine rechtliche Möglichkeit mehr, eine Sicherungsverwahrung anzuordnen – selbst dann nicht, wenn weiterhin von dem Täter eine Gefahr ausgeht“, so Nickl. Auch diese Frage muss nun demnächst vor einer anderen Jugendkammer des Weidener Landgerichts verhandelt werden. Zudem müsse die gesamte Strafzumessung laut Nickl neu entschieden werden. „Ich gehe sehr davon aus, dass es eine höhere Strafe gibt.“ Das BGH-Urteil bezieht sich also nur auf die Frage der Sicherungsverwahrung und den mutmaßlichen Mordversuch an dem Mandanten von Iris Nickl. Die Verurteilungen wegen des Mordes an dem 7-jährigen Jungen und des Angriffs auf den 63-jährigen Mann bleiben von dem Urteil des BGH unberührt.

Doch wie blickt die Verteidigerin des Jugendlichen auf das Urteil des BGHs? „Was wir sagen können ist, dass das ursprüngliche Urteil des Landgerichts aus unserer Sicht ausgewogen und gut begründet war. Die Begründung des Revisionsurteils liegt uns leider noch nicht vor, darauf warten wir aktuell“, berichtet Rechtsanwältin Susanne Karl im Gespräch mit Oberpfalz-Medien. Erst nach der offiziellen Bekanntgabe der Begründung könne sie abschätzen, wie umfangreich sich der neue Prozess gestalten werde.

Der Prozess vor dem Landgericht in Weiden war im Februar 2025 von außergewöhnlich hohen Sicherheitsvorkehrungen begleitet. Mehrere schwer bewaffnete Beamte einer Spezialeinheit begleiteten den Angeklagten in den Gerichtssaal – ein ungewöhnliches Bild. Noch während der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Weiden, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, wurde darüber berichtet, dass der mittlerweile 16-Jährige keinerlei Zeichen von Reue, Einsicht oder Mitgefühl für seine Opfer gezeigt habe. Zudem soll der Jugendliche neue Drohungen ausgestoßen haben. „So viel kann man sagen: Der Angeklagte hat während des Verfahrens kaum Gefühlsregungen gezeigt“, sagt Nebenklagevertreterin Nickl. Wann es zur erneuten Verhandlung kommt, sei ihr noch nicht bekannt.

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