Schnell abgearbeitet waren die Tagesordnungspunkte bei der im Feuerwehrhaus stattfindenden Gemeinderatssitzung. Mit dem Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes entscheiden die Kommunen über den örtlichen Bedarf für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote. Nach der Aktualisierung der Bedarfsplanung besteht "für die Gemeinde Gleiritsch keine Warteliste. Jeder der Platz für die Kinder braucht, bekommt ihn", so der Leiter der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach, Anton Brand.
Steuern wie gehabt
Nach kurzer Beratung entschied sich das Gremium einstimmig, die Hebesätze für Grundsteuer A bei 380 Prozent, der Grundsteuer B ebenfalls bei 380 Prozent und für Gewerbesteuer bei 330 Prozent zu belassen. Für einige Vereine der Gemeinde wurden Zuschüsse gewährt. Der THW-Helfervereinigung Oberviechtach, die auch schon in der Gemeinde Gleiritsch im Einsatz war, wurde zweckgebunden für die Beschaffung eines neuen Kippers mit Kran einstimmig ein Zuschuss in Höhe von 500 Euro gewährt.
Die Gemeinde Gleiritsch ist grundsätzlich bereit, die gemeindliche Aufgabe der Erwachsenenbildung dem Landkreis Schwandorf zu übertragen, da sie für diesen Aufgabenbereich zu klein ist. Bürgermeister Hubert Zwack wurde beauftragt, "bestehende Detailfragen mit dem Landratsamt zu klären. Die endgültige Entscheidung über die Übertragung der Erwachsenenbildung bleibt einer späteren Beschlussfassung des Gemeinderates Gleiritsch vorbehalten", so der Beschlusstext des Gremiums.
Nachdem der örtliche Brieftaubenverein "Gut-Flug-Gleiritsch" durch den Verkauf des "Koiseranwesens" (ehemals Gasthaus Bayerl) ohne Einsatzstelle dastand, stellte die Gemeinde dem Brieftaubenverein eine gemeindliche Fläche für ein Nutzgebäude dauerhaft zur Verfügung.
Ein Limit gesetzt
Anton Brand informierte die Räte über den Inhalt des Schreibens des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberpfalz. Hier steht zu lesen, dass die Dorferneuerung förmlich eingeleitet wird. "Als Fördersumme wird ein vorläufiger Betrag von 660 000 Euro festgesetzt", so der Inhalt des Schreibens. Grundlage für eine Förderung nach dem Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm sind die Objektplanungen mit Kostenberechnung des Architekturbüros Schönberger für die Umnutzung der ehemaligen Raiffeisenbank zu einem Bürgercafé mit Dachgeschossnutzung, öffentlicher Toilette und Freianlagengestaltung für die Dorffeste. Weiter ist dem Schreiben zu entnehmen, dass die Dorferneuerungsmaßnahmen, soweit gefördert, im Jahre 2020 zu beginnen und bis Endes des Jahres 2021 abzuschließen sind. Hingewiesen wurde, dass "eine Förderung von Dorferneuerungsmaßnahmen privater Antragssteller" nicht möglich ist.
Auf Nachfrage von Gemeinderat Hans Zeus erklärte Zwack, dass mit den im Landkreis Schwandorf neu eingerichteten Baxi-Linien in der Gemeinde vier Haltestellen geplant sind (Gleiritsch 2, Lampenricht 1, Bernhof 1). Ferner wollte Zeus die Ursache des Wasseraustritts beim Anwesen Schmidhuber wissen. Bürgermeister Zwack nannte eine defekte Sickerleitung. Nach der Reparatur werde wieder in den gemeindlichen Kanal eingeleitet.
Muss der Ahornbaum weg?
Die Anlieger Raab und Schwarz, so Zeus, möchten gerne, dass der Ahornbaum auf Gemeindegrund vor ihrem Anwesen entfernt wird, "da schon Schäden an Mauern aufgetreten sind und der Baum für Verunreinigungen sorgt". Gemeinderätin Rita Schwandner gab grundsätzlich zu bedenken, dass nicht jeder Baum, der Blätter abwirft, entfernt werden sollte. Sie schlug einen Ortstermin für eine Besichtigung vor, damit sich das Gremium ein eigenes Bild machen kann. Diesem Vorschlag wurde entsprochen.
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