Der Erhalt der attraktiven Altstadt gilt für Bürgermeister Edgar Knobloch und die Stadträte als zentraler Bestandteil der Entwicklung einer zukunftsfähigen Stadt. In der jüngsten Sitzung bekannte sich das Gremium zu einem klaren Ja zur positiven Altstadtgestaltung. Dazu gehörten auch private Maßnahmen für ein schöneres Umfeld und schönere Fassaden im Rahmen der Ortskernsanierung. Hausfassaden gäben der Innenstadt ein Gesicht und leisteten einen wertvollen Beitrag zur Unverwechselbarkeit des Altstadtensembles, betonte Knobloch im Zusammenhang mit einem Vorschlag zur Aufstockung kommunaler Fördermittel für Private.
Dem war eine Initiative des Finanzausschusses vorausgegangen, für Eigenleistungen einen Stundensatz von zwölf Euro anstatt wie bisher neun Euro anzuerkennen. Auf dieser Basis errechnen sich die Förderquoten für die Selbsthilfe. Die Neuregelung setzte das Gremium rückwirkend ab 1. Januar in Kraft. Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Pläne vertauscht
Bei der Beurteilung der Lagepläne zu den Sondergebieten der Nachbargemeinden Schwarzenbach und Pressath zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen räumte die Verwaltung "Unstimmigkeiten" ein. "Bei ähnlich lautenden Vorhaben wurden die Lagepläne vertauscht", bedauerte Knobloch. Der Tagesordnungspunkt aus der letzten Bauausschusssitzung müsse deshalb noch einmal neu beraten werden. Daraus folgernd gab es im Gremium keine Bedenken und Anregungen zu den Bebauungsplanentwürfen "Schwarzenbach-Hirtweiher" sowie für das Pressather "Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Riggau".
Südlich der Ortschaft Riggau plant die Firma "BKK Energie GmbH & Co.KG Riggau" eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage mit cirka 4,8 Hektar Größe. Im Gemeindebereich Schwarzenbach tritt als Vorhabenträger des Energie-Projekts auf einer Fläche von circa zwei Hektar die Firma "WIMO GmbH Mantel" an.
Entscheidung über Bauanträge
Rasch abgehandelt waren zwei Bauanträge. Für den in Hütten war das Einvernehmen des Stadtrates wegen gestalterischer Abweichungen vom Bebauungsplan und der Überschreitung von Abstandsflächen notwendig. Ebenfalls gestalterische Gründe führten zu einem genehmigungspflichtigen Verfahren für den Neubau eines Einfamilienhauses im Tannenweg im Baugebiet Ochsenhut.
Der Umfang der Eigenleistungen ist vor Baubeginn mit der Stadt abzuklären und darf 70 Prozent der Baukosten nicht übersteigen. Der Nachweis der Selbsthilfe ist dabei durch die Vorlage einer Übersicht der geleisteten Arbeitsstunden zu erbringen. Die Höhe der Förderung beschränkt sich auf 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten pro Baumaßnahme.
Es gibt dabei unterschiedliche Höchstförderhöhen, nämlich zwischen maximal 5000 Euro und 35 000 Euro. Als förderfähig gelten städtebaulich besonders wichtige Maßnahmen in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet.
Wesentliche Sanierungsmaßnahmen sind nennt die Richtlinie die Neu- und Umgestaltung von Fassaden einschließlich Fenster, Türen und Dächer sowie Gestaltungsmaßnahmen im Außenbereich mit öffentlicher Wirkung und die Anpassung von Gebäuden an moderne Wohnverhältnisse. Im kommunalen Haushalt stehen bis 2022 jährlich 50 000 Euro Fördermittel zur Verfügung.













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