Rund 900 Millionen Dollar sind für den „Operational Readiness Training Complex“ (ORTC) verplant. Hinzu kommen baurechtliche Ausgleichsmaßnahmen, sodass das Großprojekt die Milliardengrenze überschreiten wird. Dazu gehören auch ein Bataillons-Hauptquartier sowie eine Betriebsstätte für die Kompanie (Company Operation Facility). Beide sind einstöckige Verwaltungsgebäude, die an das Wasserversorgungsnetz des Truppenübungsplatzes angeschlossen werden. Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem: Das Regenwasser wird gesammelt und über ein Grundleitungssystem im Freigefälle in ein Ableitungssystem geleitet. Dafür wurden die notwendigen Fachstellen angehört.
Doch die Stadtwerke Grafenwöhr verweigern die Zustimmung. Die US-Armee hat trotz mehrfacher Aufforderung die angeforderte Berechnung des Kanalnetzes nicht vorgelegt. Außerdem enthalte der Antrag keine Angaben zu den Schmutzwassermengen und -frachten, die in die kommunale Kläranlage eingeleitet werden sollen. Bürgermeister Edgar Knobloch (CSU) erklärte, dass das Kenntnisnahmeverfahren der Stadt vom Zustimmungsverfahren der Stadtwerke zu trennen sei. Es folge ganz anderen Vorgaben. Dies sorgte für Verwirrung. SPD-Fraktionssprecher Thomas Weiß fragte: „Die Stadtwerke sind ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Stadt – können wir da überhaupt zustimmen?“
Auch Helmut Amschler von der Freien Wählergemeinschaft sieht einen Zusammenhang: „Wir sollten den Stadtwerken den Rücken stärken und unsere Zustimmung verweigern.“ Bei zwei Gegenstimmen stimmte der Bauausschuss dem Verfahren zur Kenntnisnahme unter der Voraussetzung zu, dass die Vorgaben der Fachstellen, wie die der Stadtwerke, eingehalten werden.
Mit dem Ziel des Bürokratieabbaus wurde in der Bayerischen Bauordnung die Pflicht aufgehoben, Stellplätze für Pkw zu schaffen. Kommunen können jedoch eigene Satzungen für Neubauten und Nutzungsänderungen, außer zu Wohnzwecken, erlassen, um weiterhin entsprechende Parkplätze anzuordnen. Dadurch sollen öffentliche Flächen als Parkplätze entlastet werden.
Knobloch stellt klar: „Es macht Sinn, dass wir das regeln.“ Die Verwaltung hat auf der Grundlage einer Mustersatzung des Bayerischen Gemeinde- und Städtetags einen Entwurf erarbeitet. Beschließen kann diesen nur der Stadtrat, aber der Bauausschuss sollte schon einmal Vorarbeit leisten. Die Anzahl der zu schaffenden Parkplätze bei Neubauten oder neuer Nutzung soll sich nach der bayerischen „Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze“ richten. Sollten auf einem Grundstück keine Parkflächen geschaffen werden können, soll ein Bauherr dies durch die Zahlung einer Ablöse ausgleichen können. Der Finanzausschuss hatte hierfür 2.500 Euro pro Parkplatz vorgeschlagen.
Für Helmut Amschler ist das zu wenig: „Die Schaffung eines Parkplatzes kostet etwa 4.500 Euro. Ich würde dies an diesem Betrag anlehnen.“ Knobloch erklärt den Unterschied: „Ein eigener Stellplatz gehört dann aber auch ausschließlich jemandem.“ Die Ablöse dient nur dazu, keinen eigenen Parkplatz schaffen zu müssen und Autos im öffentlichen Raum parken zu können. Auf Vorgaben für die Gestaltung von Carports, Garagen und Fahrradstellplätzen will der Bauausschuss verzichten. Die Verwaltung wird die Satzung nun ausarbeiten und dem Stadtrat in der nächsten Sitzung vorlegen.



















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