Grafenwöhr
15.12.2021 - 13:07 Uhr

"Falsches" Krankenhaus: Sohn bedroht und beleidigt Rettungsdienst

Weil er wollte, dass seine Mutter in ein anderes Krankenhaus eingeliefert wird, bedrohte ein 41-Jähriger den Notarzt und Rettungsdienstler. Die Situation in der Wohnung der Seniorin schaukelte sich hoch, bis die Polizei eintraf.

Der Schriftzug "Notarzt" steht auf einem Fahrzeug. Symbolbild: Lisa Ducret/dpa
Der Schriftzug "Notarzt" steht auf einem Fahrzeug.

Ein Einsatz für einen Notarzt und das BRK startete mit der Mitteilung, dass eine ältere Dame ärztliche Hilfe benötige. In der Nacht auf Mittwoch hatten die beiden Söhne einer 78-Jährigen in Grafenwöhr kurz nach Mitternacht einen Notruf bei der Integrierten Leitstelle abgegeben. Notarzt und BRK fuhren an und kümmerten sich sofort um die Rentnerin, heißt es im Polizeibericht. Als der Notarzt aufgrund seiner Diagnose die Dame in ein Krankenhaus einliefern wollte, war einer der Söhne strikt dagegen.

Er wollte stattdessen die Einlieferung in ein anderes Krankenhaus. Der Notarzt und das BRK-Team versuchten ihn mehrmals von der Notwendigkeit der erforderlichen Untersuchung und weitere Versorgung zu überzeugen. Stattdessen reagierte der 41-Jährige immer aggressiver und drohte den Rettungskräften mit Schlägen. Als er auf den Notarzt zuging und ihn dabei schubste, brachen die Einsatzkräfte vorerst die weitere Versorgung ab, verließen die Wohnung und riefen die Polizei. Eine Streife der Polizei Eschenbach fuhr mit der Unterstützung von Kollegen aus Neustadt/WN an.

Der erkennbar betrunkene Sohn ließ sich aber von seinem aggressiven Verhalten nicht abbringen, drohte auch den Polizeibeamten und beleidigte sie "mit derben Ausdrücken", schreibt die Polizei. Der ältere Bruder des aufgebrachten Mannes versuchte immer wieder zu beschwichtigen. Die Dame kam schließlich ins Krankenhaus. Es hagelte jedoch weiterhin massive Drohungen gegen alle Einsatzkräfte. Bei dem Einsatz wurde niemand verletzt. Dennoch muss sich der 41-Jährige wegen zahlreicher Delikte wie Widerstand, Bedrohung und Beleidigung strafrechtlich verantworten.

Schirmitz15.12.2021
 
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