Im April 2016 war ein damals 89 und 80 Jahre altes Ehepaar in seinem Haus in Grafenwöhr (Kreis Neustadt/WN) überfallen worden. Der Senior und seine Frau wurden dabei misshandelt, gefesselt und ausgeraubt. Sie erlitten dabei erhebliche Verletzungen, unter denen sie heute noch leiden. Oleksandr M. hatte im Prozess gegen den Haupttäter Viktor C., wie M. ein Ukrainer, ausgesagt, dass er bei dem Raub dabei gewesen sei. Die Namen der weiteren Täter wollte er nicht nennen.
Strafen zum Teil abgesessen
Nachdem Oleksandr M. seine Strafen wegen Raubüberfällen in Österreich und in Limburg abgesessen hat, wurde er nun nach Weiden ausgeliefert, wo gleichzeitig mit der Tat in Grafenwöhr ein Einbruch in eine Zahnarztpraxis in Stephanskirchen (Oberbayern) verhandelt wird. Dort hatten der Angeklagte und seine Komplizen im Juli 2016 medizinische Geräte, Computerzubehör und chirurgische Instrumente entwendet, um sie weiter zu verkaufen. Gesamtwert der Beute: 155 267 Euro, die allerdings von der Versicherung ersetzt wurde - im Gegensatz zu den erbeuteten 50 000 Euro bei dem betagten Grafenwöhrer Ehepaar. Eigentlich hatten sich die Täter in der Oberpfälzer Gemeinde erheblich mehr erhofft. Denn sie waren auf das Gerücht herein gefallen, die ehemaligen Betreiber der Rio-Bar und Automatenaufsteller hätten ihr Geschäft für 250 000 bis 500 000 Euro verkauft. Dieses Gerücht war der Bande in Prag zugetragen worden.
Nachdem in der Verhandlung vor dem Landgericht Weiden im Sommer 2018 einer der Haupttäter zu zehn Jahren Freiheitsstrafe und drei Helfer aus der Region zu Haftstrafen verurteilt wurden, steht nun der 55- jährige Oleksandr M. vor Gericht. Am Montag berichtete Professor Peter Betz (Uni Erlangen) von den schweren Verletzungen der alten Leute durch die Gewalteinwirkungen. Zudem erzählten mehrere Polizeibeamte von der Tat-Aufnahme und der Spurensicherung, die letztlich auf die Spur der Täter geführt hatte. Zwei von ihnen sind immer noch flüchtig.
Nur noch ein Verhandlungstag
Am heutigen Dienstag war eigentlich vorgesehen, das geschädigte Ehepaar als Zeugen zu hören. Diese sind jedoch, erklärte Rechtsanwalt Tobias Konze, nicht reise- und nicht vernehmungsfähig. Außerdem sollen Richter Markus Fillinger und weitere Polizisten in den Zeugenstand treten. Der Prozess vor der 1. großen Strafkammer wird nur noch an einem Tag verhandelt: Am Donnerstag, 10. September, ab 13 Uhr. Dann sollen die Plädoyers gehalten und ein Urteil gefällt werden.



















Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.