Den Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Ortsfeuerwehren Grafenwöhr, Gmünd, Gößenreuth und Hütten regelt eine Satzung, die auch für die Stadt Grafenwöhr auf der Grundlage des Bayerischen Feuerwehrgesetzes erlassen wurde. Danach erhebt die Kommune unter anderem für Einsätze, Sicherheitswachen und das Ausrücken der Wehren nach missbräuchlicher Alarmierung oder bei Fehlalarmen einen Aufwendungsersatz. Ausgeschlossen sind Hilfeleistungen, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen. Freiwillige Leistungen, die nicht zu den Pflichtleistungen der Wehren gehören, sind kostenpflichtig.
Bereits im April 2019 legte der Stadtrat fest, diese freiwilligen Leistungen bei Umzügen, Prozessionen, Sicherheits- und Brandwachen dem Veranstalter nicht mehr in Rechnung zu stellen. Dabei muss es sich um Veranstaltungen im Rahmen der Kultur- und Brauchtumspflege handeln. In der jüngsten Sitzung verankerte das Gremium diese Regelung in einer neuen Feuerwehrgebührensatzung. In den Verzicht auf Kostenersatz eingeschlossen sind auch Verkehrsabsicherungen im Rahmen von Veranstaltungen anderer Feuerwehren. Neu im Kostenverzeichnis der Satzung sind die Gebühren bei Einsatz des Logistik-Gerätenwagens GWL-1 in Höhe von vier Euro je gefahrenen Kilometer und eine Ausrückpauschale von 45 Euro je Stunde. Die neue Satzung billigte das Gremium einstimmig.
Wegen stetig steigender Feuerwehraufgaben entschloss sich die Stützpunktfeuerwehr Grafenwöhr, einen zweiten stellvertretenden Kommandanten zu wählen. In geheimer Wahl beriefen die aktiven Brandschützer den Feuerwehrkameraden Marco Arnold. Der Gewählte bedurfte nach den Bestimmungen im Bayerischen Feuerwehrgesetz der Bestätigung durch den Stadtrat, die in der Sitzung am 23. Januar einstimmig erfolgte. Die Amtszeit endet mit der Amtszeit des bereits 2016 gewählten Feuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreters im Januar 2022.
„Schön, das junge Familien zurückkehren“, hieß es beim Tagesordnungspunkt Bauanträge. Einvernehmen herrschte zu einem Baugesuch der Bauherren aus Coburg. Das Paar plant den Neubau eines Einfamilienwohnhauses in der Felsmühlstraße. Auch mit den beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan war das Gremium einverstanden.
Kompromissbereitschaft zeigte der Rat bei einem weiteren Bauantrag. Beabsichtigt ist ein Wohnhaus-Neubau in Gößenreuth. Die geplante Garage an der Grundstücksgrenze löste allerdings wegen der Wandhöhe von 3,46 Meter eine Abstandsflächendiskussion aus. Das Nachbargrundstück befindet sich im Eigentum der Stadt. Wegen der zukünftigen Verwendung des städtischen Areals als mögliche Erweiterungsfläche für das Feuerwehrhaus oder als Baugrundstück befürchtete die Liegenschaftsverwaltung bei Übernahme der gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen Wertminderungen. Schließlich einigte sich der Stadtrat bei Errichtung einer 24 Zentimeter starken Brandschutzwand durch die Bauherren auf einen Verzicht des Grenzabstandes.
Das Thema der Haltelinien im Bereich der „Deyerling-Kreuzung“ vertagte das Gremium. Bürgermeister Edgar Knobloch verwies auf die noch nicht abgeschlossene Meinungsbildung des Staatlichen Bauamtes. Helmuth Wächter hielt wegen bereits vollzogener Kennzeichnungen in der Alten Amberger Straße eine große Diskussion für überflüssig. Im Tagesordnungspunkt Anregungen empfahl Helmuth Wächter mit Blick auf den Rückbau der Stromleitungsmasten durch das Bayernwerk im Interesse der Grundstückseigentümer auch auf dem Entfernen der Fundamente zu bestehen.
Großes Interesse zeigt Grafenwöhr für den Nordgautag. Er soll im Jahr 2022 in Grafenwöhr stattfinden. Schon jetzt warb Bürgermeister Edgar Knobloch für eine Ideensammlung für das Kulturfest der Oberpfälzer in der Soldatenstadt. In diesem Zusammenhang lud der Bürgermeister zu einer Beteiligung am Nordgautag vom 9. bis 12. Juli 2020 in Schwandorf ein.












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