An dem Gefährt war ein sogenanntes „rotes Kennzeichen“ angebracht, welches lediglich für Probe- oder Überführungsfahrten verwendet werden darf. Wie sich jedoch herausstellte, unternahm er mit mehreren Kumpanen einen Ausflug. Zu diesem Zweck wäre eine normale Zulassung erforderlich gewesen. Der 18-Jährige führte sein Kleinkraftrad daher nicht nur ohne gültige Zulassung, sondern laut Polizei auch ohne Versicherungsschutz. Er muss nun mit einer Anzeige rechnen.
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