Eigentlich ging es lediglich um eine Abweichung vom Bebauungsplan, eine sogenannte "isolierte Befreiung", wie sie in jedem Bauausschuss immer mal wieder vorkommt. Auf einem Grundstück im Gewerbepark in Grafenwöhr, wo sich eine Spielhalle und ein Club befinden, will offenbar jemand auf den dortigen Parkflächen eine Autovermietung anbieten. Dafür sollen zwei Bürocontainer aufgestellt werden, jeweils drei mal drei Meter groß.
Warum hierfür eine isolierte Befreiung nötig ist? Die beiden Container sollen mit einem Abstand von etwa 1,70 Meter zur Grundstücksgrenze errichtet werden. Damit liegen sie nach Angaben der Stadt auf der Beschlussvorlage "außerhalb des Baufensters", was wiederum nicht erlaubt ist. Eine zweite Befreiung werde außerdem wegen des Flachdachs der Container notwendig. Laut Bebauungsplan sind nur Pult- und Satteldächer zulässig.
Städtebaulich vertretbar?
Die Eingangsfrage, ob die beantragten Befreiungen städtebaulich vertretbar und mit nachbarlichen Interessen vereinbar seien, rückte in der Sitzung des Bauausschusses am 2. Dezember, in der das Thema behandelt wurde, schnell in den Hintergrund. Andere Unwägbarkeiten kamen hingegen in der Runde auf.
Dritter Bürgermeister und SPD-Fraktionssprecher Thomas Weiß fragte nach, wie die vorhandenen Parkplätze für die Autovermietung genutzt werden? Er plädierte für ein Konzept, das der Betreiber vorlegen müsse. Schließlich müsse man wissen, ob er ein Fahrzeug hat oder zehn. FWG-Fraktionssprecher Thomas Schopf hätte gerne vorab erfahren, wo die Fahrzeuge gepflegt und gewaschen werden. Seine Befürchtungen: Die Betreiber könnten "auf die Schnelle den schnellen Rubel sehen" und "um den Dreck kümmert man sich nicht". "Das sollte schon geregelt sein", fügte er hinzu, auch im Hinblick auf entsprechende Versickerungsflächen.
Parkplätze für Mietautos
Stadträtin Lisa Brandl (FWG) hinterfragte, ob der Club mit Restaurant Parkplätze zur Verfügung stelle und ob es dann überhaupt noch genügend Parkplätze für Gäste gebe. Noch etwas merkte sie an: "Man muss die Autos irgendwo abstellen, bis sie vermietet werden." Darauf kam auch Stadtrat Jürgen Wegmann (CSU) zu sprechen: "Die Fahrzeuge sollen nicht entlang der Straße parken. Da sollte man nochmal nachfragen." Das sah auch Parteikollege Thomas Mayer so, zumal dort oft "große Trucks" abstellt werden. Stefan Pappenberger (CSU) hakte nach, ob man für die Nutzung der Parkplätze eine Nutzungsänderung benötige. Reinhold Krausch (CSU) forderte eine "Betriebsbeschreibung".
Weiß kam noch einmal auf die Frage der Beschlussvorlage zu sprechen, um die es eigentlich ging: "Die Container allein sind genehmigungswürdig." Dahinter folgte aber das große "Aber". So fasste Bauamtsleiterin Kathrin Regler zu dem verfahrensfreien Vorhaben zusammen: "Das Betrieb ist der Problem: Die Stellplätze, die Abwicklung, das ist fraglich." Der Antrag werde zurückgestellt, bis alles geklärt sei. Zudem werde Regler mit dem Landratsamt diesbezüglich Kontakt aufnehmen. Zweite Bürgermeisterin Anita Heßler, die Bürgermeister Edgar Knobloch seit seinem Unfall vertritt, sagte ebenfalls abschließend: "Erst mal ist eine Betriebsbeschreibung notwendig, dann können wir abstimmen."
Ablauf "isolierte Befreiung"
- Schriftliche Dokumente: Aktueller Katasterauszug, Lageplan, Bauzeichnungen; Begründung sowie erforderliche Unterlagen, "die die Gemeinde benötigt, um den Sachverhalt beurteilen zu können".
- Formular: Bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben.
- Nachbarn: Sind sie durch die Befreiung Vorschriften betroffen, sollte vorab die Zustimmung der Nachbarn erfolgen.
- Bearbeitungsdauer: Abhängig von Umfang und Komplexität des Vorhabens sowie Auslastung der Gemeinde.
- Kosten: Gebühren belaufen sich auf 10 Prozent des Nutzens, der durch die Befreiung in Aussicht steht, mindestens aber auf 75 Euro.
Quelle: Dienstleistungsportal Bayern, Stand 6.12.24













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