An einer Tankstelle in Grafenwöhr sollte für einen 63-Jährigen Schluss mit dem Autofahren sein. Und eigentlich hätte er es wissen müssen, dass er den Wagen ohne Versicherung nicht bewegen darf. Das hatte ihm die Zulassungsstelle bereits mehrfach mitgeteilt. Alternativ hätte er die seit über einem Jahr fällige Versicherungsprämie zahlen können.
Die Polizei machte ihm das bei einer Kontrolle am Mittwochvormittag an der Tankstelle noch einmal deutlich und entstempelte das Kennzeichen des Fahrzeugs gleich an Ort und Stelle. Das Auto müsse er abschleppen lassen, so die Ermahnung. Wenig später stand der Wagen nicht mehr an der Tankstelle. Die Beamten überprüften die Sache und stellten fest, dass der Grafenwöhrer sich nicht an eindringlichen Worte gehalten hatte, sondern nach Hause gefahren war.
Den Mann erwarten nun mehrere Anzeigen. Das Fahren ohne Zulassung stellt nach Auskunft der Polizei eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar, das andere Delikt ist ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und bedeutet eine Strafanzeige.
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