Vor allem Aufhebungsverträge beschäftigen viele. Dabei sind die Auswirkungen aus unterschiedlichen Zuständigkeiten der Sozialleistungsträger zu beachten, schließlich wirken Rentenabschläge dauerhaft. Manfred Haberzeth verwies hier auf den Bericht der DGB Rechtschutz GmbH in Weiden. In über 500 Fällen aus den Rechtsgebieten Renten-, Kranken-, Arbeitslosenversicherung und dem Schwerbehindertenrecht kann abgelesen werden, in welchen Fallstricken Betroffene sich verheddern können. Eine Mitgliedschaft rentiert sich vor allem deshalb, weil im Ruhestand bei verringertem Beitrag trotzdem auf die Kompetenz in Rechtsfragen zurückgegriffen werden kann. Gibt es außerdem Erfolge bei Tarifverhandlungen, haben auch Ruheständler etwas davon. Ein weiteres heiß diskutiertes Thema war die Krankenversicherungspflicht der Betriebsrenten. Die Neuregelung zum 1. Januar bringt hierbei sichtbar Entlastungen.
Grafenwöhr
09.03.2020 - 09:28 Uhr
Verdi-Seniorenstammtisch: Raus aus der Arbeit, rein in die Rente
von Externer Beitrag
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