In der Gemeinderatssitzung war die Änderung des Haushalts ein großes Thema. Ursprünglich war es geplant, dass die verschiedenen Maßnahmen in den einzelnen Ortschaften nacheinander abgearbeitet werden.
Nicht genehmigt
Jedoch gibt es vom Amt für ländliche Entwicklung dafür einen Zeitrahmen, der eingehalten werden muss. Nach diesem Plan wären für das kommende Jahr neben der Dorfsanierung in Guteneck auch bereits Maßnahmen in Pischdorf vorgesehen gewesen. Allerdings wurde der dazu vorgelegte Haushalt von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes wegen rechtsaufsichtlichen Bedenken so nicht genehmigt.
Nach Rücksprache mit dem Amt für ländliche Entwicklung und der Tiefbauabteilung des Landratsamtes kam die Gemeinde zu folgender Lösung:
Die Aufteilung
Die Dorfsanierung mit Hofmarkstraße, Schlossberg und Pfarrhofgasse wird nun auf die Finanzplanungsjahre 2019 und 2020 aufgeteilt. Die Orts- und Dorfplatzgestaltung im Zuge der Dorferneuerung Pischdorf erfolgt nicht im Jahr 2019, sondern in den Finanzplanungsjahren 2020 und 2021. Die Abwasserbeseitigungsanlage in der Hofmarkstraße, Schlossberg und Pfarrhofgasse wird ebenfalls auf die Finanzierungsjahre 2019 und 2020 aufgeteilt. Die Oberflächenentwässerung in der Ortschaft Pischdorf verschiebt sich auf 2020 und 2021.
Durch die zeitliche Aufteilung einiger Maßnahmen, einer Erhöhung der staatlichen Fördermittel und einer Änderung des Bauumfanges hofft die Gemeinde nun auf die Genehmigung des neu beschlossenen Haushaltsplans durch das Landratsamt.
Kämmerer Fritz Lobinger, der dem Gutenecker Gemeinderat den neuen Entwurf vorstellte, wies die Gemeinderäte aber auch darauf hin, dass der Kommune mit den damit verbundenen Auflagen "ein enger Gürtel angelegt" wird.
Die Gemeinderäte stimmten dem Antrag auf Ausbau eines Dachgeschosses in Oberaich mit der Errichtung von Sattelgauben zu. Auch der Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in Luigendorf erteilten die Räte das gemeindliche Einvernehmen. Bürgermeister Johann Wilhelm appellierte daran, dass die Pläne zukünftig mindestens acht Tage vor der Sitzung eingereicht werden.
Des Weiteren stimmte der Gemeinderat über die Bezuschussung des Sportvereins für den laufenden Spielbetrieb ab. Auch ein weiterer Zuschuss der Sportfreunde Weidenthal-Guteneck wurde bewilligt. Dieser beinhaltete die angefragte Verlängerung des Gestattungsvertrages für die Nutzung des Sportplatzgeländes. Da die Sportfreunde im kommenden Jahr den Bau einer Beregnungsanlage sowie die Erneuerung der Spielfeldabgrenzung planen, muss ein langjähriges Nutzungsrecht vorliegen. Nur so kann der Verein beim BLSV einen Förderantrag für die Vorhaben stellen.
Die neue Fassung des Finanzplans und des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2017 bis 2021 erläuterte Kämmerer Fritz Lobinger. Auch diesen Beschluss genehmigte der Gemeinderat einstimmig.
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