Guteneck
01.01.2021 - 15:16 Uhr

Guteneck kürzt Zuschüsse für Vereine

Die Gemeinde steckt in einer Konsolidierungsphase. Das wirkt sich auf viele Bereiche aus. Jetzt bekommen das auch die Vereine zu spüren. Das neue Baugebiet kann dagegen ein Plus verbuchen.

Der Bebauungsplan für das Baugebiet "Hütberg-Nord" befindet sich in der zweiten Auslegung. Wenn keine weiteren Einwände erhoben werden, kann die Erschließung im Frühjahr beginnen. Bild: bnr
Der Bebauungsplan für das Baugebiet "Hütberg-Nord" befindet sich in der zweiten Auslegung. Wenn keine weiteren Einwände erhoben werden, kann die Erschließung im Frühjahr beginnen.

Die Sportfreunde Weidenthal-Guteneck sind ein Aushängeschild der Gemeinde. Ihr sportliches Angebot begeistert Jung und Alt gleichermaßen. Die Gemeinde ist sich dessen bewusst und hat in den vergangenen Jahren den Sportbetrieb mit jährlich 1 500 Euro unterstützt. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde dieser Betrag nun auf 1000 Euro gekürzt.

Ähnlich erging es auch dem Schützenverein. Die Gemeinde Guteneck hat vier Feuerwehren zu unterhalten. Die Ausrüstung mit Atemschutz im vergangenen Jahr bedeutete eine Kraftanstrengung für die Gemeindekasse. In diesem Jahr strebt die Feuerwehr Guteneck den Ankauf eines Mannschaftstransportwagens (MTW) an. Gerade in der Jugendausbildung bietet ein solches Fahrzeug viele Vorteile. Der Kaufpreis liegt bei einem MTW in der Größenordnung von 40 000 Euro. Ein solcher Betrag ist in der momentanen Lage für die Gemeinde nicht zu stemmen. Das Maximum ist ein Zuschuss von 5000 Euro. Der Rest muss durch Förderung und aus der Vereinskasse beglichen werden. Damit waren alle Beteiligten einverstanden. Auf Antrag eines Bauinteressenten wurde im Baugebiet "Hütberg-Nord" der Geltungsbereich des Bebauungsplanes nach Westen erweitert. Dadurch ist eine zusätzliche Parzelle entstanden. Aufgrund dieser Erweiterung ist für das Baugebiet ein zusätzlicher Ausgleich von 75 Quadratmeter zu erbringen. Da bereits vor der Erweiterung etwas weniger Ausgleich auf einigen Flächen nachgewiesen werden konnte, muss eine weitere Ausgleichsfläche in die Planung mit einbezogen werden. Auf Vorschlag von Bürgermeister Wilhelm wurde eine Grundstück im Anschluss an das Sportgelände für diesen Zweck überprüft und als geeignet eingestuft.

Aufgrund neuer Richtlinien wurde die Ausgleichsfläche von der Unteren Naturschutzbehörde einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung unterzogen. Unter anderem werden auf den Ausgleichsflächen vier Reptilienhabitate statt der bisher drei ausgeführt, um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände bei der Zauneidechse sicher auszuschließen. Außerdem wurde die Ausführung der Straßenbeleuchtung textlich genau geregelt. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit in der zweiten Auslegung. Wenn keine weiteren Einwände mehr auftauchen, kann im Frühjahr mit der Erschließung des Baugebietes begonnen werden.

Bürgermeister Johann Wilhelm informierte den Gemeinderat dahingehend, dass künftig die Gemeinderatssitzungen immer am zweiten Mittwoch eines Monats stattfinden. Dies ist vor allem für Bauherrn von Bedeutung. Planunterlagen müssen künftig mindestens eine Woche vor der Sitzung im Gemeindehaus eingereicht werden, nur so können sie noch vom Gemeinderat in der anstehenden Sitzung behandelt werden.

Guteneck21.12.2020
 
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